Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 77
„Rockermaier Areal“
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 77 „Rockermaier Areal“ der Stadt Moosburg a.d. Isar.
Das Plangebiet wird südlich von der Industriestraße, westlich von der Graf-Konrad-Straße, nördlich von der Schlesierstraße und östlich von der Geibitzstraße umschlossen. Im südöstlichen Teil verläuft teilweise der Mühlbach als natürlich Begrenzung.
Die Stadt Moosburg a.d. Isar hat mit Beschluss vom 02.09.2024 den Bebauungsplan Nr. 77 „Rockermaier Areal“ in der Fassung vom 18.03.2024 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 77 „Rockermaier Areal“ in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadt Moosburg a.d. Isar, Stadtplatz 13, 85368 Moosburg a.d. Isar, Stadtbauamt, 1. Obergeschoss, Zi.-Nr. 11 (nicht barrierefrei erreichbar) während der allgemeinen Geschäftszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Die Geschäftszeiten sind: Montag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr; Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr; Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können, auch in einem barrierefreien Zimmer, vereinbart werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich
gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung
oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB
hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42
BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach
Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit
des Anspruchs herbeigeführt wird.
Die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 77 „Rockermaier Areal“ können ebenso auf der Homepage der Stadt Moosburg a.d. Isar abgerufen werden.
www.moosburg.de/bebauungsplaene
Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt der Bebauungsplan Nr. 77 "Rockermaier Areal" mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Diese Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.