Zusammenfassende Erklärung nach §6a Abs. 1 BauGB:
1. Vorbemerkungen zu Anlass und Zweck der Planung:
Ziel und Zweck der Planung bestand darin, im Norden des Stadtgebietes Moosburg ein Sondergebiet zur Nutzung erneuerbarer Energien auszuweisen. Das Plangebiet befindet sich nördlich des städtischen Bauhofs und der Gärtnerei sowie südlich der Kläranlage Moosburg. Westlich des Plangebiets liegt die Kurlandstraße.
Der gesamte Umfang des allgemeinen Planungsgebietes beträgt ca. 10.169m². Zur Schaffung von Baurecht für eine Photovoltaikanlage wurde der Bebauungsplan in der Form eines Sondergebiets aufgestellt.
Dieser Bebauungsplan ist zur Nutzung erneuerbarer Energien nach dem EEG 2009, in der Fassung von 2017, vorgesehen.
2. Ergebnisse der Öffentlichkeit- und Behördenbeteiligung:
a) Öffentlichkeitsbeteiligung:
Grundsätzliche Einwendungen durch die Öffentlichkeit, welche der Planung entgegenstehen, wurden nicht vorgetragen.
b) Behördenbeteiligung:
Grundsätzliche Einwendungen durch Behörden, welche der Planung entgegenstehen, wurden nicht vorgetragen.
3. Schlussbemerkung:
Es wurden vor der Überplanung des Gebiets weitere andere Flächen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage im Gebiet der Stadt Moosburg geprüft, jedoch standen keine anderen Flächen derzeit zur Verfügung.
Somit kann abschließend und zusammenfassend festgestellt werden, dass nach Überprüfung der im Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen und Hinweise einer Änderung des Flächennutzungsplanes nichts entgegenstehen würde.
Stadt Moosburg, 28.11.2018