Kommunale Wärmeplanung

 

Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Moosburg

 

  • Förderkennzeichen: 67K27027
  • Bewilligungszeitraum: 01.11.2023 bis 31.03.2025
  • beteiligte Partner: Energie Südbayern (ESB) und PricewaterhausCoopers (PWC) 

 

KWP Zielszenario und Zonierung

 

 

Hintergrund

 

  • Der Freistaat Bayern hat das Ziel der Klimaneutralität bis Ende 2040, der Bund bis Ende 2045, (Energiewendebeschluss Moosburg von 2007: 100 % EE bis 2035)

 

  • Um dieses Ziel zu erreichen wurde das Wärmeplanungsgesetzt des Bundes auf den Weg gebracht
      • Kommunen > 10.000 EW müssen eine umfassende Wärmeplanung bis Mitte 2028 erstellen
  • Am 01.01.2024 ist zeitgleich die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht neue Regeln beim Heizungstausch vor
      • Verpflichtung, beim Heizungstausch im Bestand und Heizungseinbau im Neubau grds. 65 % EE zu berücksichtigen (Neubau: sofort, ansonsten Übergangsfristen)
      • Bestehende Heizungsanlagen dürfen vorerst weiterhin betrieben und repariert werden 
      • Ab 2045 dürfen grundsätzliche keine fossilen Brennstoffe mehr verwendet werden

-> Der Stadtrat hat am 04.12.2023 die Auftragsvergabe zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) an Energie Südbayern beschlossen. Ziel war es, frühzeitig Transparenz hinsichtlich der Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen. 

 

-> Die Kommunale Wärmeplanung soll eine flächendeckende und klimaneutrale Wärmeversorgung auf ihre strategischen und technischen Potenziale prüfen und Lösungswege aufzeigen. 

 

Hinweis: Das Projekt löst nicht automatisch die vorzeitigen Fristen des Gebäudeenergiegesetztes  aus

 

 

Die kommunale Wärmeplanung kurz erklärt

 

  • Die kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger Prozess, der darauf abzielt, die Wärmeversorgung in Moosburg effizienter, umweltfreundlicher und kostengünstiger zu gestalten.
  • Die Wärmeplanung soll ermitteln, für welche Teilgebiete einer Gemeinde  zentrale Lösungen für eine Wärmeversorgung auf erneuerbarer Energien-Basis denkbar wären.
  • Dabei werden verschiedene Aspekte berücksichtigt, wie beispielsweise die Nutzung erneuerbarer Energien, die Nutzung vorhandener Abwärme, die Optimierung bestehender Wärmenetze und die Prüfung von energetischen Sanierungsmaßnahmen.
  • Ziel ist eine abgestimmte Grundlage für die strategische Ausrichtung der treibhausgasneutralen Wärmeversorgung in der Kommune.
  • Die kommunale Wärmeplanung schafft eine Planungsbasis für die kommenden Jahre.

Hinweis I: die KWP bewirkt keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen oder bereitzustellen. Sie hat zudem keine rechtliche Außenwirkung und begründet auch keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Die KWP soll vielmehr informieren, welche Energiequelle perspektivisch im jeweiligen Gemeindegebiet am besten verfügbar sein wird. 

 

Hinweis II: Die Vorschriften zur Heizungssanierung ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz. 

 

Konzeptaufbau:

 

KWP Ablaufschritte Konzepterstellung

 

Fragen, die u. a. während der Konzepterstellung geklärt werden sollen: 

 

  • Wo kann Energie eingespart werden?
  • Wo gibt es welche Abwärmequellen?
  • Wo können welche Formen erneuerbarer Energien genutzt werden?
  • Wo könnten Heizzentralen aufgebaut werden?
  • Wo liegen die Quartiere, in denen Wärmenetze (aus-)gebaut werden können? Wo ist dies ökonomisch nicht sinnvoll? Welche Faktoren spielen eine Rolle?
  • Wie wird die Wärmeversorgung in Quartieren gestaltet, die nicht mit einem Wärmenetz erschlossen werden?
  • Wie können zukünftige Neubaugebiete und neue Industrie- und Gewerbegebiete klimaneutral versorgt werden?
  • Welche Zukunftsperspektive hat das Gasnetz?

 

Ergebnis

 

  • Planungsbasis für die kommenden Jahre für die Dekarbonisierung des Wärmesektors
  • Darstellung der zukünftigen treibhausgasneutralen Wärmeversorgung auf Gebiets- und Straßenebene (WN, Wasserstoffnetz, dezentral…)
  • Klarheit über zu sanierende Gebiete
  • Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen
  • Alle relevanten Akteure sind über ihre nächsten Aufgaben informiert
  • Etablierte Kommunikationswege und Entscheidungsprozesse (Verwaltung, Politik, Netzbetreiber, Industrie..)
  • Gesteigertes Bewusstsein für Wärmewende und Bereitschaft mitzuwirken in gesamter Stadtgesellschaft

 

Fragen und Antworten

 

Welche Folgen hat die kommunale Wärmeplanung für Privathaushalte und Unternehmen?

Die kommunale Wärmeplanung wird keine Pflichten bezüglich der Energie- und Wärmeversorgung für Unternehmen oder Privathaushalte mit sich bringen. Sie soll vielmehr informieren, welche treibhausgasneutrale Energiequellen perspektivitsch im jeweiligen Gemeindegebiet am besten verfügbar sein wird.

 

Welchen Zusammenhang haben Wärmeplanungsgesetz und Gebäudeenergiegesetz?

Am 1. Januar 2024 traten gleichzeitig mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Das GEG befasst sich, anders als das WPG, nicht mit dem Thema Planung und den Anforderungen an Wärmenetze, sondern enthält konkrete Vorgaben für Heizungsanlagen in Gebäuden. Neu eingebaute Heizungen müssen danach künftig grundsätzlich 65 % der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Das GEG sieht verschiedene pauschale Erfüllungsoptionen, wie z. B. den Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, zur Einhaltung der 65 % EE-Vorgabe vor. Das GEG enthält daher Verknüpfungen zur Wärmeplanung

 

Gibt es eine Verpflichtung, sich an ein Wärmenetz oder Ähnliches anzuschließen? 

Das Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung stellt keine gesetzliche Verpflichtung dar. Ein möglicher Anschluss- und Benutzungszwang an ein Wärmenetz kann nur durch eine entsprechende Satzung der Gemeinde erlassen werden. Ein Wärmeplan reicht dafür nicht aus. 

 

Ich möchte meine Heizung sanieren, was muss ich im Hinblick auf den Wärmeplan beachten?

In einem Wärmeplan sind z. B. sogenannte Eignungsgebiete für Wärmenetze aufgeführt. Das bedeutet, dass diese Gebiete von einer Gemeinde als geeignet für einen zukunftigen vorgesehenen Aus- bzw. Neubau von Wärmenetzen gewertet werden. Damit ist aber keine Entscheidung verknüpft, dass in diesen Gebieten zukunftig eine Wärmenetz bestehen wird. 

Wenn das Gebäude in einem Eignungsgebiet fü ein Wärmenetz liegt, kann ggfl. zu einem späteren Zeitpunkt das Gebäude an ein zukünftiges Wärmenetz angeschlossen werden. Liegt das GEbäude außerhalb eines Eignungsgebiets für Wärmenetze (dezentrale Beheizung) wird dort auch zukünftig kein Wärmenetz vorgesehen sein. In diesen Gebieten bleicht die individuelle Gebäudeheizung weiterhin die einzige Option. 

 

Welche Konsequenzen hat ein Wärmeplan für meine bestehende Heizung oder für einen Heizungstausch?

Ein Wärmeplan hat keine Konsequenzen für eine bestehende Heizung. Die Heizung kann ungeachtet eines Wärmeplans weiterbetrieben werden. 

 

Ein kommunaler Wärmeplan hat keine Auswirkungen auf eine Heizungssanierung. Der Eigentümer / Betreiber der Heizungsanlage ist in seiner Entscheidung frei, ob und wann er seine Heizungsanlage saniert. Der Wärmeplan macht keine Vorgaben auf die Art und Weise einer Heizungssanierung bzw. den Zeitpunkt. Insofern kann so früh wie möglich mit der Heizungssanierung begonnen werden. Ein Vorteil bietet auch die neue Heizungsförderung mit einem Zuschuss von bis zu 70 % für den Einbau einer Heizung zur Nutzung der erneuerbaren Energie, wie Wärmepumpe oder Holzheizung.

 

 -> Weitere Fragen und Antworten: www.esb.de/kwp-moosburg 

 

 

 


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