Stadt Moosburg a.d. Isar gibt bekannt:
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung, zur Einbeziehungssatzung "Niederambach Süd" für eine Teilfläche der Flurnummer 1125 der Gemarkung Niederambach - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Moosburg a.d. Isar hat in seiner Sitzung vom 20.07.2026 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Niederambach Süd“ für einen Teilbereich der Flurnummer 1125 der Gemarkung Niederambach gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und den Planentwurf in der Fassung vom 29.06.2026 gebilligt.
Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nummern 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB.
Mit der Aufstellung der Einbeziehungssatzung soll die Möglichkeit zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle geschaffen werden.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich kann dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden.

© Bayerische Vermessungsverwaltung 2026
Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung liegt am südlichen Ortsrand von Niederambach. Westlich des Geltungsbereichs ist eine bereits bestehende Maschinenhalle mit der Hausnummer „Niederambach 1c“. Südlich des Plangebiets liegen landwirtschaftliche Flächen außerdem verläuft dort die Staatsstraße ST 2054.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung "Niederambach Süd" i.d.F. vom 29.06.2026 sowie die Begründung und die weiteren Anlagen werden in der Zeit
Freitag, den 31.07.2026 bis einschließlich Mittwoch, den 02.09.2026
auf der Internetseite der Stadt Moosburg a.d. Isar - www.moosburg.de – in der Rubrik „Bauen“ unter „laufende Bauleitplanverfahren“ veröffentlicht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird dort ebenfalls veröffentlicht.
Zusätzlich werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen im Feyerabendhaus im Stadtbauamt der Stadt Moosburg a.d. Isar, Erdgeschoss, (barrierefrei erreichbar) während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden. Aufgrund der Änderung des § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches ist darauf hinzuweisen, dass die Stellungnahmen grundsätzlich elektronisch übermittelt werden sollen. Stellungnahmen in elektronischer Form können an die E-Mail-Adresse – stadtbauamt@moosburg.de – gesendet werden. Weiterhin können die Stellungnahmen auch in Papierform abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
- Bestand- und Bewertungsplan - Eingriffsbewertung u. Ausgleichsflächenplanung i.d.F. v. 29.06.2026
- Sickertest oberflächige Versickerung vom 08.04.2026
- Begründung Einbeziehungssatzung mit Aussagen zur Auswirkung auf Natur und Landschaft
Datenschutz:
Im Rahmen der datenschutzrechtlichen Informationspflichten im Bauleitverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung wird im Allgemeinen auf das beistehende Formblatt verwiesen. Dieses Formblatt kann fallspezifisch im Internet unter www.moosburg.de Rubrik „Bauen“ – „laufende Bauleitplanverfahren“ eingesehen werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Moosburg den 23.07.2026
Maximilian Mader
Erster Bürgermeister


