Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung der
16. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Moosburg a.d. Isar für das Gebiet: „Degernpoint Nordost II“.
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 17.06.2024 die 16. Änderung des Flächennutzungsplans für das genannte Gebiet festgestellt. Der Feststellungsbeschluss und die gesamten Unterlagen wurden dann an das Landratsamt Freising zur Genehmigung weitergeleitet.
Für die 16. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „Degernpoint Nordost II“ ist die Genehmigungsfiktion eingetreten. Die Fiktionsbescheinigung des Landratsamt Freising vom 26.08.2024, Aktenzeichen 00327-24 für das genannte Gebiet ist am 28.08.2024 bei der Stadt Moosburg a.d. Isar eingegangen. Die 16. Änderung des Flächennutzungsplans gilt somit als genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 16. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadt Moosburg a.d. Isar, Stadtplatz 13, 85368 Moosburg a.d. Isar, Stadtbauamt, 1. Obergeschoss, Zi.-Nr. 11 (nicht barrierefrei erreichbar) während der allgemeinen Geschäftszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Die Geschäftszeiten sind: Montag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr; Donnerstag von
8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr; Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können, auch in einem barrierefreien Zimmer, vereinbart werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Die Planunterlagen zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans können ebenso auf der Homepage der Stadt Moosburg a.d. Isar abgerufen werden.
www.moosburg.de/flaechennutzungsplan