Bebauungsplan Nr. 80 „Degernpoint Nordost II“

 

Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 80

„Degernpoint Nordost II“

 

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 80 „Degernpoint Nordost II“ der Stadt Moosburg a.d. Isar.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans kann dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden:

 

Grossansicht in neuem Fenster: Umgriff Bebauungsplan Nr. 80 Degernpoint Nordost II

 

Südlich des Plangebiets befindet sich das bestehende Gewerbe- und Industriegebiet Degernpoint. Nordwestlich des Plangebiets verläuft die Staatsstraße 2350 (ehemals B11). Östlich des Plangebiets verläuft der Werkkanal des Uppenbornkraftwerks.

 

Die Stadt Moosburg a.d. Isar hat mit Beschluss vom 17.06.2024 den Bebauungsplan Nr. 80 „Degernpoint Nordost II“ in der Fassung vom 17.06.2024 als Satzung beschlossen.

 

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

 

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 80 „Degernpoint Nordost II“ in Kraft.

 

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der  Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadt Moosburg a.d. Isar,  Stadtplatz 13, 85368 Moosburg a.d. Isar, Stadtbauamt, 1. Obergeschoss, Zi.-Nr. 11 (nicht barrierefrei erreichbar) während der allgemeinen Geschäftszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Die Geschäftszeiten sind: Montag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr; Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr; Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr.

Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können, auch in einem barrierefreien Zimmer, vereinbart werden.

 

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB  wird hingewiesen.

 

Unbeachtlich werden demnach

 

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

 

  1. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

 

  1. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich

gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung

oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB

hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42

BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach

Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit

des Anspruchs herbeigeführt wird.

 

Die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 80 „Degernpoint Nordost II“ können ebenso auf der Homepage der Stadt Moosburg a.d. Isar abgerufen werden.

 

www.moosburg.de/bebauungsplaene

 

 

Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt der Bebauungsplan Nr. 80 "Degernpoint Nordost II" mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Diese Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.