Bebauungsplan Nr. 72 "Degernpoint Nordost"

Zusammenfassende Erklärung nach §10a Abs. 1 BauGB:


1. Vorbemerkungen zu Anlass und Zweck der Planung:


Ziel und Zweck der Planung bestand darin, in Degernpoint ein Sondergebiet für den Bau von Mitarbeiterparkplätzen für das Werk Jungheinrich auszuweisen. Das Plangebiet befindet sich an.grenzend an das bestehende Gewerbe- und Industriegebiet Degernpoint. Südlich des Plangebiets befindet sich der Betriebsstandort der Firma Jungheinrich in Degernpoint. Westlich des Plangebiets befindet sich der ansässige Hagebaumarkt, im Osten grenzt der Rotkreuzflutkanal an.


Der gesamte Umfang des al lgemeinen Planungsgebietes beträgt ca. 1,7 ha. Zur Schaffung von Baurecht wurde der Bebauungsplan in der Form eines Sondergebiets
,,Parkplatz" gern. § 11 BauNVO aufgestellt. Dieser Bebauungsplan ist vorgesehen um den erforderlichen Stellplatzbedarf für die Betriebserweiterung zu decken.


2. Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung:


a) Öffentlichkeitsbeteiligung:


Grundsätzliche Einwendungen durch die Öffentlichkeit, welche der Planung entgegenstehen, wurden nicht vorgetragen.


b) Behördenbeteiligung:


Grundsätzliche Einwendungen durch Behörden, welche der Planung entgegenstehen, wurden nicht vorgetragen.


3. Schlussbemerkung:


Abschließend und zusammenfassend kann somit festgestellt werden, dass nach Abwägung der im Rahmen der einzelnen Verfahrensschritte vorgebrachten Anregungen und Hinweise und sonstigen Stellungnahmen keine andere Planung für das allgemeine Wohngebiet veranlasst war.

 

 

Stadt Moosburg, 20.04.2020 - Anita Meinelt - Erste Bürgermeisterin

Stadtbauamt, 20.04.2020 - Herbert Held - Bauamtsleiter