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Der Personalausweis
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Alle Informationen über den Personalausweis erhalten Sie über das Personalausweisportal des Bundes.
Informationen zur Online-Ausweisfunktion und der dazu benötigten Software "AusweisApp 2" finden Sie auf dieser Website.
Die AusweisApp 2 ist für Windows, Mac, Android und iOS erhältlich.
Sämtliche Informationen finden Sie auch in der Informationsbroschüre "Ihr Personalausweis - digital, einfach und sicher" - kostenfrei als Download erhältlich.
Herausgeber:
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 10557 Berlin
E-Mail: service@bmi.bund.de
Internet: www.bmi.bund.de
PIN-Rücksetzdienst
Authentifizierung - Nachträgliche Aktivierung des Online-(Personal-)Ausweises
Sollen Verwaltungsleistungen online genutzt werden, ist eine Anmeldung im jeweiligen Portal (z.B. BayernPortal: https://www.freistaat.bayern/) erforderlich. Die Anmeldung mit Benutzernamen und Passwort reicht für die Antragsstellung jedoch oft nicht aus, da die meisten Verwaltungsleistungen eine Authentifizierung erfordern.
Zur Authentifizierung wird bei digitalen Verwaltungsleistungen ein digitaler Identitätsnachweis benötigt. Dafür gibt es neben Authega als Zwischenstufe den deutschen Online-Ausweis im Chip des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels und der eID-Karte für Bürger der Europäischen Union. Diese stellen die höchste Authentifizierungsstufe dar und können insofern (anders als etwa Benutzername/Passwort oder Authega) bei sämtlichen online bereitstehenden Verwaltungsleistungen genutzt werden. Die Freigabe der Daten aus dem Chip erfolgt mit einer sechsstelligen PIN. In der Regel wird kein Karteleser benötigt, da die meisten Smartphones den Chip auslesen können.
Ein Problem ist jedoch, dass die PIN oft in Vergessenheit geraten ist, oder der Online-Ausweis bei der letzten Beantragung des Personalausweises noch nicht aktiviert wurde.
Schnelle Abhilfe ist nun über die Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de, die von der Bundesdruckerei GmbH im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) betrieben wird, möglich. Hier kann mit wenigen Schritten der PIN-Rücksetzbrief bestellt werden. Er wird aus Sicherheitsgründen, ähnlich wie Zugangsdaten für das Online-Banking, per Post persönlich zugestellt.
Um eine neue PIN über den Online-Service zu bestellen, wird Folgendes benötigt:
- ein gültiger Personalausweis oder eine gültige eID-Karte,
- ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät,
- eine Software für die sichere Verbindung zwischen Dokument und Smartphone oder Computer, etwa die kostenlose AusweisApp2 des Bundes, sowie
- eine Meldeadresse in Deutschland.
Am einfachsten kann der Online-Service mit dem Smartphone genutzt werden. Ggf. muss während des Vorgangs das Smartphone vorher aus der Hülle genommen werden, um den Empfang zu verbessern.
Ein Erklärvideo ist ebenfalls unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de verfügbar.
Informationen über den Online-Ausweis und über 160 Anwendungsbeispiele gibt es im www.personalausweisportal.de des BMI.
Nach Aussage des CIO des Bundes, Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat, wurden bereits in der siebenwöchigen Testphase 25.517 PIN-Rücksetzbriefe bestellt und 15.534 Online-Ausweise aktiviert. Insofern kann diese Funktion die Dynamik der Nutzung von Verwaltungsleistungen durch Bürger erhöhen. Geben Sie diese Informationen über das Aktivieren des Online-Ausweises gerne an interessierte Bürgerinnen und Bürger weiter, ggf. direkt mit einem konkreten Anwendungsbeispiel.
Kontakt
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