Haushaltssatzung
der Stadt Moosburg a.d.Isar für das Haushaltsjahr 2025
 
Auf Grund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Moosburg folgende Haushaltssatzung:
 
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt wie folgt ab:
 
im Verwaltungshaushalt in
Einnahmen und Ausgaben mit 64.926.600 Euro
 
im Vermögenshaushalt in
Einnahmen und Ausgaben mit 30.301.150 Euro
 
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird durch die noch vorhandenen Kreditermächtigungen aus den Vorjahren gedeckt.
 
§ 3
Im Vermögenshaushalt werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 55.857.000 Euro festgesetzt.
 
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
 
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)390 v.H.
b) für die Grundstücke (B)400 v.H.
2. Gewerbesteuer 380 v.H.
 
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 Euro festgesetzt.
 
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar 2025 in Kraft.
 
Stadt Moosburg a.d.Isar
Moosburg, 21.02.2025
 
Josef Dollinger               Erster Bürgermeister