Zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB:
1. Vorbemerkungen zu Anlass und Zweck der Planung:
Ziel und Zweck der Planung bestand darin, im Nordwesten des Stadtgebiets von Moosburg ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen. Das Gebiet befindet sich nordwestlich und nördlich des bereits bestehenden Baugebietes "Feldkirchner Au".
Das Gebiet liegt an der Staatsstraße 2085 in Richtung Mauern an, die Westumfahrung verläuft westlich des geplanten Baugebietes.
Der gesamte Umfang des allgemeinen Wohngebietes beträgt ca. 6,41 ha.
Zur Schaffung von Baurecht in Form eines allgemeinen Wohngebietes und um dem Bedarf an Wohnraum vor Ort Rechnung zu tragen wurde dieser Bebauungsplan aufgestellt.
2. Ergebnisse der Öffentlichkeit- und Behördenbeteiligung:
a) Öffentlichkeitsbeteiligung:
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden folgende Einwendungen vorgebracht:
- Stellungnahme vom 18.04.2017 bezüglich etwaiger Auswirkungen beim Bau sowie Betrieb
- Stellungnahme 07.04.2017 bezüglich der Verkehrserschließung, Bodenschutz, Abwasserproblematik, Wohnraumverdichtung, Immissionsschutz sowie denkmalschutzrechtliche Bedenken
- Stellungnahme vom 13.04.2017 bezüglich Abwasserproblematik, Flächenverbrauch
- Stellungnahme vom 14.04.2017 bezüglich Verkehrsanbindung
- Stellungnahme vom 10.03.2016 bezüglich Einwendungen gegen die Planung sowie Verkehrserschließung
b) Behördenbeteiligung:
Grundsätzliche Einwenden von Behörden, welche der Planung entgegenstehen würden, wurden nicht vorgetragen.
3. Schlussbemerkung:
Abschließend und zusammenfassend kann somit festgestellt werden, dass nach Abwägung der im Rahmen der einzelnen Verfahrensschritte vorgebrachten Anregungen und Hinweise und sonstigen Stellungnahmen keine andere Planung für das allgemeine Wohngebiet veranlasst war.
Stadt Moosburg, 08.03.2018 Stadtbauamt, 08.03.2018
Anita Meinelt Herbert Held
Erste Bürgermeisterin Bauamtsleiter