Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Stadtrat der Stadt Moosburg hat in seiner Sitzung vom 04.11.2024 gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB (Baugesetzbuch) die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplan für einen Teilbereich zwischen der Neustadtstraße und der Industriestraße beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 23.01.2025 öffentlich bekanntgemacht.
Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB). Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Ziel und Zweck dieser Bauleitplanung besteht darin, die Erweiterung der bereits ausgewiesenen Gemeinbedarfsfläche festzusetzen um die Erweiterung des Landkreisgymnasiums zu ermöglichen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet grenzt im Norden an die Neustadtstraße an, südwestlich befindet sich die Kreuzung Driescherstraße/Industriestraße und ein Industriegleis. Im Osten grenzt das Plangebiet an das bestehende Landkreisgymnasium „Karl-Ritter von Frisch“ an
Der Geltungsbereich kann ebenfalls dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden.

Der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes samt Begründung in der Fassung vom 04.11.2024 wird in der Zeit
vom 07.11.2025 bis einschließlich 11.12.2025
auf der Internetseite der Stadt Moosburg a.d. Isar – www.moosburg.de – in der Rubrik „Bauen“ unter „laufende Bauleitplanverfahren“ veröffentlicht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird dort ebenfalls veröffentlicht.
Zusätzlich werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen im Stadtbauamt der Stadt Moosburg a.d. Isar, Stadtplatz 14 (Feyerabendhaus Erdgeschoss), 85368 Moosburg a.d. Isar (barrierefrei erreichbar) während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16 Uhr; Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr) öffentliche ausgelegt.
Stellungnahmen können während dieser Freist abgegeben werden. Aufgrund der Änderung des § 3 Abs. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass die Stellungnahmen grundsätzlich elektronisch übermittelt werden sollen. Stellungnahmen in elektronischer Form können an die E-Mail Adresse – stadtbauamt@moosburg.de – gesendet werden. Weiterhin können die Stellungnahmen auch in Papierform abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegeben Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Im Rahmen der datenschutzrechtlichen Informationspflichten im Bauleitverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung wird im Allgemeinen auf das beistehende Formblatt verwiesen. Dieses Formblatt kann fallspezifisch im Internet unter www.moosburg.de Rubrik „Bauen“ – „laufende Bauleitplanverfahren“ eingesehen werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB)



