
Hercules Cargo-500 Lasten- + Transportrad
Das "Freie Lastenfahrrad" ist ein kostenloses Angebot für die Bürger/innen der Stadt Moosburg.
Lastenräder sind eine klimafreundliche Alternative im Verkehrsbereich und leisten einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Verkehrsbelastung. Sie fahren geräuschlos und emissionsfrei und brauchen weniger Platz als ein PKW. Besonders geeignet sind sie für den innerstädtischen Transport, egal ob Sie mit Ihren Kindern unterwegs sind, einen Einkauf erledigen oder sonstige größere Lasten transportieren wollen. Mit einem Lastenrad lässt sich das alles problemlos und ohne Anstrengung erledigen, besonders wenn es einen Elektromotor besitzt.
-> Sollten Sie Interesse haben, selber ein Lastenfahrrad zu kaufen, besteht durch das "Freie Lastenfahrrads" die Möglichkeit, vorab solch ein Fahrzeug zu testen.
Wir bitten Sie, so sorgsam wie möglich mit dem Lastenfahrrad umzugehen, damit dieses so lange und so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung steht.
Buchung:
- Das Lastenfahrrad der Stadt Moosburg kann bequem online und per App gebucht werden. Damit wird das Ausleihen deutlich einfacher und nutzerfreundlicher.
- Verwendet wird die Buchungssoftware der NordAllianz.
- Nach einer einmaligen Registrierung unter www.nordallianz.evemo.app/login erfolgt die Freischaltung durch die Stadt Moosburg.
- Anschließend kann das Lastenfahrrad direkt über die App "Evemo" gebucht werden.
- Die App sendet den PIN-Code für den Schlüsselkasten der Fahrradbox, ermöglicht das Öffnen und Schließen des Lastenrads per Smartphone, zeigt freie Buchungszeiten an und erlaubt sogar, Schäden direkt an die Stadt Moosburg zu melden.
- Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Falkenstein, Klimaschutzmanagerin der Stadt Moosburg:
Kontaktdaten:
Mail: melanie.falkenstein@moosburg.de
Tel.: 08761/684-54
Nutzungsregeln:
- Der Verleiher übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrades. Der Entleiher darf das Lastenfahrrad nur zum vertragsgemäßen Gebrauch nutzen. Der Entleiher ist für die Dauer des Verleihs des Fahrrades für dieses verantwortlich.
- Dem Entleiher ist insbesondere untersagt,
a. die Transportvorrichtung des Lastenfahrrads unsachgemäß zu nutzen, insbesondere die jeweils zulässige Last zu überschreiten,
b. das Lastenfahrrad einem Dritten zu überlassen
c. das Lastenfahrrad zu nutzen, wenn der Fahrer unter Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten steht, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. - Insbesondere ist der Entleiher verpflichtet,
a. das Lastenfahrrad ausschließlich sachgemäß (vgl. §603 BGB) zu gebrauchen und die geltenden Straßenverkehrsregeln gem. StVO zu beachten.
b. sich vor Fahrtbeginn mit der Funktionsweise des Lastenfahrrades vertraut zu machen sowie eine Überprüfung auf Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit durchzuführen. Dies beinhaltet einen Bremstest sowie die Überprüfung des Lichtes.
c. etwaige Mängel am Lastenfahrrad dem Verleiher unverzüglich mitzuteilen.
d. das Fahrrad ist während eines, auch nur vorübergehenden Nichtgebrauchs, mind. mit dem Rahmenschloss zu sichern. - Entleiher kann nur sein, wer das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Anmeldung vollendet hat.
- Entleiher kann auch nur sein, wer die körperlichen Voraussetzungen mitbringt, das Rad nicht auf Grund seines Eigengewichts zu beschädigen. (Max. zulässiges Gewicht 200 kg. inkl. Fahrer, davon Gepäckträger: max. 25 kg)
Haftung:
- Der Entleiher haftet für alle Veränderungen und Verschlechterungen des geliehenen Lastenfahrrads, die nicht durch einen vertragsgemäßen Gebrauch der Sache herbeigeführt wurden.
- Der Entleiher wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für das Lastenfahrrad kein Vollkaskoschutz und kein Haftpflichtversicherungsschutz bestehen. Der Entleiher ist daher ausschließlich durch eine eventuell von ihm abgeschlossene Haftpflichtversicherung haftpflichtversichert.
Unfälle:
- Bei Unfällen, an denen außer dem Verleiher auch Eigentum Dritter oder Dritte beteiligt sind, ist der Entleiher verpflichtet, unverzüglich sowohl die Polizei als auch dem Verleiher zu verständigen.
Datenschutz:
- Der Entleiher erklärt sich damit einverstanden, dass die folgenden persönlichen Daten zur Durchführung des Teilnahmevertrags gespeichert und verarbeitet werden: Name, Adresse, Telefonnummer, Buchungs- bzw. Reservierungsverlauf
Damit das Fahrrad in der Übergangszeit bzw. zwischen den Ausleihzeiten vor Witterung und Vandalismus geschützt ist, wird es in einer verschließbaren Fahrradbox auf dem öffentlichen Parkplatz an der Leinbergerstraße untergebracht. (In der Fahrradbox besteht die Möglichkeit, den Akku des Lastenfahrrads aufzuladen).




