Informationen zur Wahl bei der Stadt Moosburg a.d.Isar

Am Sonntag, 8. März finden in Bayern die Kommunalwahlen statt, in Moosburg werden an diesem Tag der Bürgermeister sowie ein neuer Stadtrat gewählt sowie für den Landkreis Landrat/Landrätin und Kreistag.

 

Rund 14.400 wahlberechtigte Moosburger Bürgerinnen und Bürger sind zur Wahl aufgerufen und erhalten in den nächsten Tagen bis spätestens 15. Februar 2026 per Post ihre Wahlbenachrichtigungsbriefe. In den Anschreiben sind die Stimmbezirke und Wahlräume angegeben, in denen die Stimmberechtigten am 8. März ihre Stimme abgeben können. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

 

Sobald die Wählerinnen und Wähler ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können die Briefwahlunterlagen mit Wahlschein angefordert werden. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • Online über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder über das Bürgerserviceportal auf der Homepage der Stadt Moosburg (www.moosburg.de). Das Online-Portal ist ab 02.2026 bis 01.03.2026 freigeschalten (danach ist die fristgerechte Zustellung nicht mehr garantiert)
  • Schriftlich über den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
  • Persönlich im Einwohnermeldeamt des Rathauses

Bei Beantragung für eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

 

Der letzte Tag für die (persönliche) Beantragung ist Freitag, 6. März 2026 bis 15.00 Uhr. Danach (am Samstag und am Wahltag bis 15.00 Uhr) ist eine Beantragung nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung möglich.

 

Wichtig:

  • Die Briefwahlunterlagen dürfen aufgrund der gesetzlichen Vorschriften von den Städten und Gemeinden erst ab dem 16. Februar 2026 ausgegeben bzw. versandt werden (am 20. Tag vor der Wahl nach § 24 Abs. 1 Satz 1 GLKrWO)
  • Bitte beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen dennoch frühzeitig und senden Sie diese zügig wieder zurück. Beachten Sie in dem Zusammenhang auch die Rücksendezeiten mit der Post. Nicht rechtzeitig eingegangene Briefwahlunterlagen können nicht mehr ausgewertet werden.
  • Gerne können sie auch die Unterlagen im gesondert gekennzeichneten Hausbriefkasten am Rathaus einwerfen, der eigens für die Kommunalwahl 2026 aufgestellt wird.
  • Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, 8. März bis 18 Uhr im Rathaus eingehen.

 

Öffnungszeiten des Wahlamtes (im Einwohnermeldeamt) ab dem 16. Februar:

Montag, Dienstag, Mittwoch von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr

(Faschingsdienstag nur vormittags von 8 bis 12 Uhr)

Donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr

Freitage von 8 bis 12 Uhr; am Freitag, dem 6. März von 8 Uhr bis 15 Uhr