Für den Grund- und Mittelschulbereich der Stadt Moosburg a.d. Isar besteht eine Sprengelpflicht, welche durch die Regierung von Oberbayern festgelegt wurde. Die Stadt Moosburg a.d. Isar kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten aus zwingenden persönlichen Gründen den Besuch einer anderen Volksschule gestatten.
Detaillierte Beschreibung der Gastschulverhältnisse an einer Grund- oder Mittelschule;
Beantragung einer Genehmigung
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Ansprechpartner
SG 32 - Bildungs- und Erziehungswesen
Franz Linhart
Tel.: 08761/684-812
Fax: 08761/684-77
Mail: franz.linhart@moosburg.de
Stadtplatz 15
3. Obergeschoss
85368 Moosburg a.d. Isar