Zulassung - Umschreibung von Außerhalb ohne Halterwechsel

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (EVB-Nummer),
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters (Original oder Kopie),
  • Vollmacht zur Zulassung eines Kraftfahrzeugs,
  • gültige Hauptuntersuchung,
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder einen Auszug aus dem Handelsregister,
  • Bei LKW, Zugmaschinen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t, bei Anhängern über 10 t, sowie allen Omnibussen: gültige Sicherheitsprüfung,
  • die Kennzeichenschilder müssen vorgelegt werden, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und Sie die Nummer des vorherigen Zulassungsbezirks nicht weiterführen möchten. In diesem Fall beachten Sie, dass die Unterlagen wie bei der „Umschreibung von Außerhalb mit Halterwechsel“ vorgelegt werden müssen!

 

Bei der Zulassung auf Minderjährige, muss die Einwilligung beider Erziehungsberechtigter in Form der Personalausweise und einer schriftlichen Bestätigung vorgelegt werden.

 

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