Zulassung - Rote Kennzeichen

Dauerkennzeichen für KFZ- Händler (06-er Kennzeichen)

  • Führungszeugnis für Behörden- Beantragungsgrund: rotes Dauerkennzeichen,
  • Gewerbeanmeldung für Kfz- Handel oder Kfz- Werkstatt,
  • Handelsregisterauszug,
  • Personalausweis des Gewerbetreibenden, bzw. des Gesellschafters,
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (EVB- Nr.) für rote Dauerkennzeichen,
  • bei der Erstbeantragung bzw. der Aushändigung muss der Antragsteller persönlich vorsprechen,
  • bei mehreren Geschäftsführern muss vor Zuteilung der roten Kennzeichen;
    eine Person schriftlich benannt werden, die als verantwortliche Person bei uns eingetragen wird (z.B. bei GmbH) und von der auch die Führungszeugnisse benötigt werden,
  • Abfrage beim Bundeszentralregister über Eintragungen (Punkteabfrage);

 

Dauerkennzeichen für Oldtimer (07-er Kennzeichen)

  • Führungszeugnis für Behörden- Beantragungsgrund: rotes Dauerkennzeichen,
  • Personalausweis des Fahrzeughalters,
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (EVB) für rote Dauerkennzeichen,
  • das Fahrzeug muss 30 Jahre alt sein,
  • Abnahme gem. §23 StVZO,
  • Zulassungsbescheinigung Teil I,
  • Zulassungsbescheinigung Teil II,
  • Abfrage beim Bundeszentralregister über Eintragungen (Punkteabfrage);

 

 

Hinweis:

 

Die Ausstellung eines 07-er Kennzeichens für Oldtimer ist nur möglich für Fahrzeuge die außer Betrieb gesetzt sind.

 

Um als Oldtimer-Fahrzeug anerkannt zu werden, muss das Erstzulassungsdatum dieser Fahrzeuge analog zu den Historie-Kennzeichen, mindestens 30 Jahre zurück liegen. Vor Zuteilung dieses Kennzeichens ist eine Abnahme des Fahrzeuges bei einem aaS (amtlich anerkannten Sachverständigen) nach § 23 StVZO erforderlich.

 

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