Regierung von Oberbayern
Planfeststellung für das Bauvorhaben
ED 99 Nordumfahrung Erding mit Verlegung der St 2331
Planfeststellung mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung nach
Art. 36 ff BayStrWG i. V. m. Art. 72 ff BayVwVfG sowie dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Bekanntmachung vom 22.08.2025
Aktenzeichen 4354.32_03-17-1-302
- Auf Antrag des Landkreises Erding hat die Regierung von Oberbayern mit Planfeststellungsbeschluss vom 25.07.2025, Az. 4354.32_03-17-1-302, den Plan für die Errichtung der ED 99 Nordumfahrung Erding mit Verlegung der Staatsstraße 2331 nach Art. 36 ff.
BayStrWG in Verbindung mit Art. 72 ff. BayVwVfG festgestellt.
- Der festgestellte Plan umfasst folgende Unterlagen in der Fassung der 1. Tektur vom 08.02.2021
0 T Inhaltsverzeichnis
1 T Erläuterungsbericht mit Anlagen 1-5
2.1 T Übersichtskarte
2.2 T Übersichtskarte Varianten 2009
2.3 T Übersichtskarte Feststellungstrasse
3.1 T Übersichtslageplan Blatt 1
3.2 T Übersichtslageplan Blatt 2
4.1 T Übersichtshöhenplan Blatt 1
4.2 T Übersichtshöhenplan Blatt 2
5.1 T – 5.10 T Lagepläne Blatt 1-10
6.1 T – 6.10 T Höhenpläne Blatt 1-10
9.1 T Landschaftspflegerischer Maßnahmenübersichtsplan
9.2.1 T -9.2.13 T Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan Blatt 1-13
9.3 T Maßnahmenblätter
9.4. T Tabellarische Gegenüberstellung, Eingriff und Kompensation
10.1/1 T – 10.1/13 T Grunderwerbspläne Blatt 1-13
10.2 T Grunderwerbsverzeichnis
11 T Regelungsverzeichnis
12.1 T-12.7 T Widmungspläne Blatt 1-7
14.1 T Ermittlung der Belastungsklasse
14.2./1 T – 14.2/5 Straßenquerschnitte
17.1 T Immissionstechnische Untersuchungen – schalltechnische Berechnungen
17.2 T Immissionstechnische Untersuchungen– straßenverkehrsbedingte Luftschadstoffe
18.1 T Wassertechnische Untersuchungen – Erläuterungsbericht
18.2 T Wassertechnische Berechnungen
18.3/1 T -18.3/9 T Entwässerungsabschnittspläne Blatt 1-9
19.1. T Landschaftspflegerischer Begleitplan -Erläuterungsbericht
19.1.2/1 T bis 19.1.2/3 T Landschaftspflegerische Bestands- und Konfliktpläne
19.1.3 T Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung
21.1 T Verkehrsgutachten
21.2 T Verkehrstechnische Berechnungen
24 Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Variantenvergleich)
- Der Planfeststellungsbeschluss wurde mit zahlreichen Nebenbestimmungen zum Natur- und Landschaftsschutz, Gewässerschutz, Verkehrslärmschutz sowie zum Schutz weiterer öffentlicher und privater Interessen verbunden.
- Dem jeweiligen Straßenbaulastträger der in dem Planfeststellungsbeschluss festgestellten oder angepassten Straßen wurde unter Auflagen wasserrechtliche Erlaubnisse zum Einleiten des gesammelten Straßenoberflächenwassers in das Grundwasser und in Oberflächengewässer erteilt.
- Im Planfeststellungsbeschluss wird die Widmung, Umstufung und Einziehung bestehender öffentlicher Straßenflächen verfügt.
- In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden. Die im Verfahren vorgebrachten Einwendungen wurden zurückgewiesen, soweit ihnen nicht durch Änderungen des Planes, Zusicherung des Vorhabensträgers oder Nebenbestimmungen des Beschlusses entsprochen wurde oder sie sich nicht im Laufe des Anhörungsverfahrens auf andere Weise erledigt haben.
- Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden beim Bayerischen Verwaltungsgericht München, Bayerstraße 30, 80335 München (Postanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München). Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.
- Da mehr als 50 Zustellungen des Planfeststellungsbeschlusses vorzunehmen wären, wird die Zustellung gemäß Art. 74 Abs. 5 BayVwVfG durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt.
- Eine Ausfertigung des Beschlusses und eine Ausfertigung des festgestellten Planes liegen in der Zeit vom 25.08.2025 bis einschließlich 08.09.2025 bei der
Großen Kreisstadt Erding, Amt für Konversion und Stadtentwicklung, Landshuter Straße 1, 85435 Erding, Zi-Nr. 103 (1.OG)
Verwaltungsgemeinschaft Oberding, Tassilostr. 17, 85445 Oberding,
Bauamt, Zi.-Nr. 20
Gemeinde Bockhorn, Rathausplatz 1, 85461 Bockhorn, Zi.-Nr. 6 (I. OG.)
Stadt Moosburg a. d. Isar, Stadtplatz 13, 85368 Moosburg a. d. Isar,
Stadtbauamt Zi.-Nr. 11
In der Zeit vom 08.09 bis 22.09.2025 bei der
Gemeinde Fraunberg, Rathausplatz 1, 85447 Fraunberg, Zi.-Nr. 2.4 (1.OG)
Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Marktplatz 8, 85456 Wartenberg,
Bauamt Zi.-Nr. 219
zur allgemeinen Einsicht während der Öffnungszeiten aus.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und eine Ausfertigung des festgestellten Planes können außerdem bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, Zimmer 4120, eingesehen werden.
- Mit Ende der oben genannten Auslegungsfrist gilt der Beschluss allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Das gilt nicht für die Beteiligten, denen der Planfeststellungsbeschluss gegen Empfangsbestätigung oder mit Postzustellungsurkunde individuell zugestellt worden ist.
- Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Planfeststellungsbeschluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich bei der Regierung von Oberbayern (Hausanschrift: Maximilianstraße 39, 80538 München, Postanschrift: Regierung von Oberbayern, 80534 München) angefordert werden.
- Diese Bekanntmachung (ab 22.08.2025), der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen (ab 25.08.2025) werden auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern bereitgestellt und sind über folgenden Link abrufbar:
- Wir weisen darauf hin, dass die Einwender, die im Planfeststellungsbeschluss gesondert erwähnt sind, aus Datenschutzgründen mit Nummern angegeben sind. Der jeweils auslegenden Kommune wird eine Entschlüsselungsliste zur Verfügung gestellt. Nach Namensnennung werden durch Bedienstete der Kommune Einsicht nehmenden Einwendern die zugehörigen Nummern mitgeteilt.
- Umweltverträglichkeitsprüfung:
Für das Bauvorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, die im Planfeststellungsbeschluss enthalten ist.
Diese Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Moosburg a.d. Isar unter folgenden Link veröffentlicht: https://www.moosburg.de/amtliche-bekanntmachungen
München, 22. August 2025
Regierung von Oberbayern
Dr. Konrad Schober
Regierungspräsident