Informationen zur Briefwahl - Stichwahl am 22.03.2026

In Moosburg findet am Sonntag, 22. März die Stichwahl für die Bürgermeisterwahl und die Landratswahl statt.

Wer bei seinem Antrag auf Briefwahl für die Wahl am 8. März bereits Unterlagen für die Stichwahl beantragt hat (entweder online, persönlich oder mit einem Kreuzchen auf dem Formblatt auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), erhält die Unterlagen spätestens Anfang dieser Woche automatisch. Bitte warten Sie bis Dienstag/Mittwoch ab, wenn Sie bis dahin noch keine Briefwahlunterlagen bekommen haben, wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Stadt Moosburg.

Wer noch keinen Antrag gestellt hat, kann das heute oder morgen noch per Mail an ewo@moosburg.de mit Angabe der persönlichen Daten erledigen. Eine schriftliche Beantragung wäre grundsätzlich noch möglich, aus Zeitgründen jedoch nicht mehr zu empfehlen. Wichtig: Der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckte QR-Code funktioniert nicht für die Stichwahl.

 

Wir empfehlen, die Unterlagen im Einwohnermeldeamt persönlich zu beantragen und mitzunehmen oder auch gleich vor Ort zu wählen. Ab Mittwoch kann nicht mehr gewährleistet werden, dass die Unterlagen auf dem Postweg noch fristgemäß zugehen.

Letzter Tag für die Ausstellung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 20. März bis 15 Uhr. Das Einwohnermeldeamt der Stadt Moosburg hat am Freitag, 20. März 2026 durchgehend von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet.

Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis Samstag, 21.03.2026, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Das Einwohnermeldeamt hat zu diesem Zweck am Samstag, 21.03.2026 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.

In dringenden Fällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können auch am Stichwahltag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragt werden. 

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 22. März, 18.00 Uhr bei der Stadt Moosburg eingegangen sein, entweder an dem für Wahlen vorgesehenen Briefkasten am Rathaus oder im Hausbriefkasten.

 

Wahlbriefe für die Briefwahl können nicht in den Wahllokalen abgegeben werden.

 

Für alle Wähler, die im Wahllokal wählen möchten:

Falls Sie keine Briefwahlunterlagen beantragt haben und in einem Wahllokal wählen möchten, es stehen wieder die gleichen Wahllokale wie beim ersten Wahlgang zur Verfügung. Auch wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung mehr haben, können Sie in dem für Sie vorgesehenen Wahlraum wie am 8. März unter Vorlage eines Ausweisdokumentes wählen gehen. Es werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen versandt.

 

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie Briefwahlunterlagen auch für die Stichwahl beantragt haben?

Bitte warten Sie ab, ob Ihnen Briefwahlunterlagen zugehen. Sofern Sie bis spätestens Mittwoch keine Unterlagen erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes unter der Mail-Adresse ewo@moosburg.de oder telefonisch 08761/684-61 oder 684-16.