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Grundsteuer A+B

Grundsteuerhebesätze:

Die Grundsteuerhebesätze liegen derzeit bei:

  • Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 390 %
  • Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke): 400 %

 

Berechnung:

Das zuständige Finanzamt setzt den Grundsteuermessbetrag fest. Die an die Stadt Moosburg zu entrichtende Grundsteuer ergibt sich aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem jeweiligen Hebesatz (Messbetrag x Hebesatz= Grundsteuer).

 

Fälligkeiten:

Der Jahresbetrag der Grundsteuer wird in der Regel zu je einem Viertel zum 15.02., 15. 05., 15. 08. und 15.11. fällig (vgl. § 28 GrStG).

Auf Antrag kann die Grundsteuer abweichend davon auch in der Summe zum 01.07. entrichtet werden. Ein entsprechender Antrag muss bis 30.09. des vorherigen Jahres gestellt werden.

 

Umschreibung:

Umschreibungen auf neue Eigentümer sind nur zum 01.01. möglich, sobald das Finanzamt Freising einen entsprechenden Bescheid erlassen hat.

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Das bedeutet, dass die Grundsteuer nach den Verhältnissen zum Jahresbeginn festgesetzt wird. (§ 9 GrStG)

 

Zustellung:

Grundsteuerbescheide erhalten die jeweiligen Eigentümer per Post. Wünschen Sie, dass die Bescheide an die Hausverwaltung oder einen sonstigen Empfänger verschickt werden, benötigen wir dazu eine Zustellvollmacht.

 

Steuerschuldner:

Schuldner der Grundsteuer ist der Eigentümer des Grundbesitzes.

Sind mehrere Personen Eigentümer, dann handelt es sich um Gesamtschuldner (siehe Info Gesamtschuldner).

 

Einwände gegen die Höhe der Grundsteuer:

Die Stadt Moosburg ist an den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Freising gebunden. Einwände gegen die Steuerhöhe, die in der Höhe des festgelegten Grundsteuermessbetrags begründet sind, können nur beim Finanzamt geltend gemacht werden.




Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Lea Ecke 08761 684-38 Feyerabendhaus, 1. Stock, Zimmer 12 
Julia Hüther 08761 684-810 Feyerabendhaus, 2. Stock, Zimmer 21 


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