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Stadt Moosburg | Online: https://www.moosburg.de/
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Der Gewerbesteuerhebesatz liegt derzeit bei 380 %.
Eine Vorauszahlung der Gewerbesteuer erfolgt jeweils zum 15.02., 15. 05., 15.08. und 15.11., sofern dies vom Finanzamt vorgesehen ist (laut Bescheid).
Berechnung:
Die Entscheidung über eine Gewerbesteuerpflicht, die Ermittlung des Gewerbeertrages, die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages und des Besteuerungszeitraums obliegt dem für Sie zuständigen Finanzamt.
Die Stadt Moosburg errechnet die Gewerbesteuer anhand des Gewerbesteuermessbescheides vom Finanzamt durch Multiplikation mit dem Hebesatz (Messbetrag x Hebesatz= Gewerbesteuer).
Die endgültige Gewerbesteuer wird Ihnen durch unseren Bescheid bekanntgegeben.
Einwände gegen die Höhe der Gewerbesteuer:
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Moosburg an den Gewerbesteuermessbescheid gebunden ist und Einwände gegen die Steuerhöhe deshalb nur beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden können.
Zustellung:
Unsere Gewerbesteuerbescheide erhalten Sie per Post. Sollen die Bescheide an Ihren Steuerberater verschickt werden, benötigen wir eine Zustellvollmacht.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Lea Ecke | 08761 684-38 | Feyerabendhaus, 1. Stock, Zimmer 12 | |
Julia Hüther | 08761 684-810 | Feyerabendhaus, 2. Stock, Zimmer 21 | |
Tanja Körger | 08761 684-821 | Feyerabendhaus, 1. Stock, Zimmer 12 |