Moosburger Förderprogramm - Solarstrom/Photovoltaik
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-> (Hinweis: Änderung der Förderrichtlinie durch den Stadtratsbeschluss vom 14.12.23)
Die Hitzesommer der zurückliegenden Jahre zeigen, dass der Klimawandel schon Realität ist. Umso dringender sind eine schnelle Umsetzung von Klimaschutz und Energiewende.
Die Stromerzeugung mittels Photovoltaik stellt neben der Windenergie die wichtigste erneuerbare Stromerzeugungstechnik dar. Die Solarstrahlung, die jedes Jahr in Deutschland auf die Erdoberfläche auftrifft, enthält etwa die 80-fache Energiemenge des gesamten deutschen Energieverbrauchs im selben Zeitraum. Bereits heute könnte die Sonne mit der zur Verfügung stehenden Solartechnik eine ressourcenschonende und klimaschützende Stromversorgung bieten.
Eine Hochrechnung hat ergeben, dass in Moosburg rund 137 000 MWh Solarstrom erzeugt werden könnte. Zum Vergleich, der aktuelle Verbrauch liegt bei etwas über 100 000 MWh.
Die Stadt Moosburg möchte mit diesem Förderprogramm die solare Stromerzeugung fördern und einen Beitrag zur Umsetzung des Energiewendebeschlusses von 2007 und des Klimaschutzkonzeptes von 2015 leisten.
Hinweis:
Auch Anlagen, die im baulichen Zusammenhang von Gebäuden stehen, z. B. Überdachungen von Terrassen, Carports etc. werden gefördert.
Förderbedingungen:
- Die Adresse des Installationsortes muss in Moosburg liegen
- Die Antragsfrist endet sechs Monate nach Durchführung der Maßnahme (Stichtag: Datum der Zählersetzung)
- Ausgefüllter Antrag, Nachweis der Beschaffung (z. B. Rechnung), Anmeldebestätigung des Netzbetreibers, Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur (=Anmeldung im Marktstammdatenregister) sowie eine Kopie des Personalausweise muss eingesendet werden
- Die Förderung erfolgt nach dem Windhundprinzip (Eingangsstempel), ohne Rechtsanspruch und vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel
-> Hinweis: Bei Förderprogrammen seitens Bund/Land muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden
Zuwendungsvoraussetzungen:
- Die Förderung gilt nur für Photovoltaikmodule, die den nationalen und internationalen Normen entsprechen
- Die fachgerechte Installation und Inbetriebnahme durch einen Fachbetrieb sowie die Einhaltung der technischen Anschlussbedingungen und VDE-Richtlinien wird vorausgesetzt
- Nicht förderfähig sind: Prototypen, Eigenbau und gebrauchte PV-Anlagen oder Batterien
Kumulierbarkeit:
Die Stadt Moosburg schließt eine Förderung durch andere Fördermittelgeber (z. B. KfW, Freistaat Bayern) nicht aus. Ob sich die kommunalen Fördermittel umgekehrt auf andere Förderungen auswirken, ist vom Antragssteller eigenverantwortlich mit den dortigen Stellen zu klären.
-> Bitte entnehmen Sie die Details dieses Förderprogramms der Richtlinie
Weitere nützliche Verlinkungen:
- Solarpotenzialkataster: Mit dem Solarpotenzialkataster des Landkreises Freising bekommen Sie für Ihr Haus eine genaue Analyse darüber, ob und wie Ihr Dach für die Nutzung von Sonnenenergie geeignet ist - und das vollkommen kostenlos (Hinweis: Der Bericht reicht nicht für die zuwendungsfähige Maßnahme "Solarcheck" aus)
- Marktübersicht für Batteriespeichersysteme: um einschätzen zu können, ob der Einsatz eines Stromspeichers sinnvoll ist, sind genaue Informationen über die am Markt verfügbaren Batteriespeichersysteme nötig. Aus diesem Grund veröffentlicht das Centrale Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk e.V. (C.A.R.M.E.N. e.V.) wiederholt die umfangreiche Marktübersicht
- KfW-Programm 270 - Erneuerbare Energien Standard: gefördert wird die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Gefördert werden können daher: Photovoltaik-Anlagen auf Dächern und an Fassaden sowie Batteriespeicher
Auftaktveranstaltung 06.03.2020 "Balkonanlagen"
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