Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung, zum Bebauungsplan Nr. 66 "Oberes Gereuth Nordost"- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Bebauungsplan Nr. 66 „Oberes Gereuth Nordost“ sollte ursprünglich im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Während dem Aufstellungsverfahren wurde die gesetzliche Regelung des § 13b BauGB aufgehoben. Deshalb hat der Stadtrat der Stadt Moosburg in seiner Sitzung vom 21.10.2024 einen Verfahrenswechsel ins Regelverfahren nach § 2 BauGB beschlossen.
Der Stadtrat der Stadt Moosburg hat in seiner Sitzung vom 25.03.2026 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 66 "Oberes Gereuth Nordost" i.d.Fassung vom 26.02.2026 gebilligt.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich kann dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden.

Nördlich des Plangebiets befindet sich die bestehende Wohnbebauung entlang der Isarstraße sowie die Staatsstraße 2045. Im Westen des Plangebiets grenzt der Kulturgraben an. Im Osten des Plangebiets befindet sich der Isardamm. Südlich des Plangebiets befindet sich landwirtschaftliche Flächen sowie der Flugplatz "Kipp".
Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 66 "Oberes Gereuth Nordost" i.d.F. vom 26.02.2026 sowie die Begründung und weiteren Anlagen werden in der Zeit
Montag den 01.06.2026 bis einschließlich Donnerstag den 09.07.2026
auf der Internetseite der Stadt Moosburg a.d. Isar - www.moosburg.de – in der Rubrik „Bauen“ unter „laufende Bauleitplanverfahren“ veröffentlicht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird dort ebenfalls veröffentlicht.
Zusätzlich werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen im Feyerabendhaus im Stadtbauamt der Stadt Moosburg a.d. Isar, Erdgeschoss, (barrierefrei erreichbar) während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden. Aufgrund der Änderung des § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches ist darauf hinzuweisen, dass die Stellungnahmen grundsätzlich elektronisch übermittelt werden sollen. Stellungnahmen in elektronischer Form können an die E-Mail-Adresse – stadtbauamt@moosburg.de – gesendet werden. Weiterhin können die Stellungnahmen auch in Papierform abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Anlage 1 Ausgleichsbedarf, Ausgleichsumfang, Ausgleichsflächenplan
Anlage 2 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vom 31.08.2021/23.03.2026
Anlage 3 FFH Verträglichkeitsprüfung vom 31.08.2021/23.03.2026
Anlage 4 Lageplan Schwalbennisthilfen, Nistkäste u. Fledermauskästen vom 23.04.2026
Umweltbericht mit Aussagen zu den verschiedenen Schutzgütern vom 20.01.2025/23.03.2026
Stellungnahme Landratsamt Freising SG 42 Naturschutz vom 27.05.2019
Datenschutz:
Im Rahmen der datenschutzrechtlichen Informationspflichten im Bauleitverfahren nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung wird im Allgemeinen auf das beistehende Formblatt verwiesen. Dieses Formblatt kann fallspezifisch im Internet unter www.moosburg.de Rubrik „Bauen“ – „laufende Bauleitplanverfahren“ eingesehen werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Moosburg den 22.05.2026
Maximilian Mader
Erster Bürgermeister


