2. Protokoll der Stadtratssitzung vom 31.01.2013

  

 2. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag den 31. Januar 2013

 um 19.00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses

 

 

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung, zu der von den ordnungsgemäß eingeladenen 25 Mitgliedern 20 erschienen sind und an der Beratung und Beschlussfassung mitgewirkt haben, auf Vortrag nach der Tagesordnung wie folgt:

 

 

Anwesend:

 

Sitzungsleiterin:                   Erste Bürgermeisterin Meinelt

 

Stadträte:                                          Zweiter Bürgermeister Pschorr,

                                               StRe Abele, Altenbeck, Banner (bis 20.05 Uhr), Becher, Beubl, Dollinger, Gabriel, Groeneveld, Heinz (bis 20.45 Uhr), Kasper, Linz, Marschoun, Müller, Raith, Schreck, Schweiger,  Dr. Stanglmaier, Weber 

 

Entschuldigt:                        StRe Hadersdorfer, Kerscher, Kieninger, Neumaier, Schaffer,

 

Ortssprecher:                       Kreitmeier

 

Verwaltung:                          Stadler, Dick, Schwenzl, Wimmer, Weinzierl Tobias

 

                                              

 

 

T a g e s o r d n u n g

 

 

öffentliche Sitzung

 

 

Erste Bürgermeisterin Meinelt eröffnet die 2. Sitzung des Stadtrates und begrüßt dazu die die Damen und Herren des Stadtrates, den Ortssprecher, die anwesenden Zuhörer, die Presse sowie die Mitarbeiter der Verwaltung. Sie stellt die ordnungsgemäße Zustellung der Tagesordnung und deren Ergänzung sowie die Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

 

 

10/2     Vorstellung der Ausbauplanung für die Parkplätze an der Stadionstraße (SGM)

2.1.      Beschluss zum Ausbau

2.2       Grundsatzbeschluss über die Gebührenerhebung für die städtischen Langzeitparkplätze an der Stadionstraße

 

Beschluss 1:

Der Stadtrat befürwortet die Planung der Parkplätze an den Sportstätten von Büro Freiraum Berger in der Fassung vom 10. Januar 2013.

 

16/4

 

Beschluss 2:

Bei der Planung der Parkplätze an den Sportstätten werden von den insgesamt 119 geplanten Stellplätzen 34 Parkplätze als Kurzzeitparkplätze mit 3 Stunden Parkdauer gekennzeichnet, 85 Stellplätze werden als Tagesparkplätze zur Verfügung gestellt (gesamter Bereich des rechten Zufahrtsbereiches).

Der Ausbau soll so gestaltet werden, dass farbliche Abgrenzungen von Kurz- und Langzeitparkplätzen ohne größeren Kostenaufwand wieder geändert werden können.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung durchzuführen und die Ergebnisse dem Stadtrat zur Auftragsvergabe vorzulegen.

 

3/17

 

Beschluss 3:

Bei der Planung der Parkplätze an den Sportstätten werden von den insgesamt 119 geplanten Stellplätzen 47 Parkplätze als Kurzzeitparkplätze mit 3 Stunden Parkdauer gekennzeichnet, 72 Stellplätze werden als Tagesparkplätze zur Verfügung gestellt (einschließlich der vorderen 13 Parkplätze links im rechten Zufahrtsbereich).

Der Ausbau soll so gestaltet werde, dass farbliche Abgrenzungen von Kurz- und Langzeitparkplätzen ohne größeren Kostenaufwand wieder geändert werden können.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung durchzuführen und die Ergebnisse dem Stadtrat zur Auftragsvergabe vorzulegen.

 

14/6

 

Beschluss 4:

Der Stadtrat beschließt eine Parkraumbewirtschaftung für ausgebaute Parkplätze an der Stadionstraße (Parkplatz am SGM-Gelände, Parkplatz links neben dem Jugendhaus, Schrägparker entlang der Stadionstraße), welche im Eigentum der Stadt Moosburg sind. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Satzungsänderung vorzubereiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

15/3

 

 

11/3     Festlegung der Verkaufspreise für die Bauparzellen im Baugebiet Georg-Schweiger-Straße

 

Beschluss I:

Der Stadtrat beschließt für die städtischen Bauparzellen im Neubaugebiet „Georg-Schweiger-Straße" folgende Verkaufspreise:

             

Verkaufspreis 320,00 €/m² für die Fl.Nrn. (Parzellen-Nrn.)

888/2 (Parzelle Nr. 1), 888/3 (Parzelle Nr. 2), 888/4 (Parzelle Nr. 3), 888/7 (Parzelle Nr. 4), 888/8 (Parzelle Nr. 5), 888/9 (Parzelle Nr. 6), 888/10 (Parzelle Nr. 7), 888/11 (Parzelle Nr. 8), 888/15 (Parzelle Nr. 10), 888/16 (Parzelle Nr. 11);

               

Verkaufspreis 300,00 €/m² für die Fl.Nrn. (Parzellen-Nrn.)

888/19 (Parzelle Nr. 12), 888/20 (Parzelle Nr. 13 a), 888/21 (Parzelle Nr. 13 b), 888/22 (Parzelle Nr. 14 a), 888/23 (Parzelle Nr. 14 b), 888/24 (Parzelle Nr. 15), 888/25 (Parzelle Nr. 16), 888/26 (Parzelle Nr. 17), 888/30 (Parzelle Nr. 18), 888/31 (Parzelle Nr. 19 a), 888/32 (Parzelle Nr. 19 b), 888/33 (Parzelle Nr. 20 a), 888/34 (Parzelle Nr. 20 b), 888/36 (Parzelle Nr. 21 a), 888/37 (Parzelle Nr. 21 b), 888/38 (Parzelle Nr. 22), 888/39 (Parzelle Nr. 23), 888/40 (Parzelle Nr. 24), 888/41 (Parzelle Nr. 25), 888/42 (Parzelle Nr. 26), 888/44 (Parzelle Nr. 27), 888/45 (Parzelle Nr. 28 a), 888/46 (Parzelle Nr. 28 b), 888/47 (Parzelle Nr. 29 a), 888/48 (Parzelle Nr. 29 b),  888/52 (Parzelle Nr. 31), 888/53 (Parzelle Nr. 32), 888/54 (Parzelle Nr. 33), 888/55 (Parzelle Nr. 34), 888/56 (Parzelle Nr. 35), 888/57 (Parzelle Nr. 36), 888/59 (Parzelle Nr. 37), 888/62 (Parzelle Nr. 39), 888/63 (Parzelle Nr. 40)

               

Verkaufspreis 280,00 €/m² für die Fl.Nrn. (Parzellen-Nrn.)

888/60 (Parzelle Nr. 38 a), 888/61 (Parzelle Nr. 38 b), 888/64 (Parzelle Nr. 41), 888/65 (Parzelle Nr. 42 a), 888/66 (Parzelle Nr. 42 b), 888/67 (Parzelle Nr. 43 a), 888/68 (Parzelle Nr. 43 b), 888/70 (Parzelle Nr. 44 a), 888/71 (Parzelle Nr. 44 b), 888/72 (Parzelle Nr. 45)

 

In den Verkaufspreisen sind die Kosten der Erschließung nach dem BauGB, sowie die Kosten für die Herstellungsbeiträge (Wasser / Kanal) entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes für Grundstücksfläche und Geschossfläche enthalten. Straßenausbaubeiträge nach KAG sind nicht enthalten.

 

Zusätzlich zum Kaufpreis hat der jeweilige Erwerber die Kosten für die Grundstücksanschlüsse (Wasser / Kanal) in Höhe von 1.800,00 € bzw. 2.200,00 € für seine Bauparzelle zu tragen.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung ermächtigt, Verkäufe von Bauparzellen unter Einhaltung der Bauverpflichtung auch an Bauträger bzw. gewerbliche Wiederverkäufer zu den vorgenannten Konditionen vorzunehmen.

 

20/0

 

Beschluss Änderungsantrag zu II Pkt. 2):

Der Stadtrat beschließt die Erhöhung des Förderbetrages bei Pufferspeicher für solares Heizen von 400,00 € auf 800,00 €.

 

14/6

 

Beschluss Änderungsantrag zu II Pkt. 3):

Der Stadtrat beschließt die Erhöhung des Förderbetrages für die Errichtung eines Energiesparhauses mit einem Standard entsprechend KfW-Effizienzhaus 55 von 1.000,00 € auf 1.200,00 €.

 

12/8

 

Beschluss Änderungsantrag Förderung Passiv-/Sonnenhaus:

Der Stadtrat beschließt zusätzlich eine Förderung für die Errichtung eines Passivhauses nach aktuellem Passivhaus-Standard oder eines Sonnenhauses nach Sonnenhausstandard mit einmalig 4.000,00 €

 

8/12

 

Beschluss II:

Der Stadtrat beschließt die Auflage eines Förderprogramms für eine energieeffiziente Bauweise und den Einsatz erneuerbarer Energien für die städtischen Bauparzellen im Neubaugebiet „Georg-Schweiger-Straße". Die Förderung ist vorerst befristet bis zum 31.12.2016. Entscheidend für die Gewährung der Mittel ist die Antragsstellung und Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen bis zum vorgenannten Datum. Die  Durchführung der Maßnahme ist der Verwaltung mittels geeigneter Belege nachzuweisen.

 

Die Energieförderung wird für alle veräußerten städtischen Parzellen  vorgenommen. Folgende Förderungen werden gewährt:

 

1)   Qualifizierte Energieberatung mit 200,00 €,

2)   Pufferspeicher für solares Heizen mit 800,00 €,

3)   Errichtung eines Energiesparhauses mit einem

Standard entsprechend KfW-Effizienzhaus 55 mit     1.200,00 €.

 

18/2

 

Beschluss III:

Der Stadtrat beschließt im Rahmen von Verkäufen von Grundstücksparzellen im Baugebiet Georg-Schweiger-Straße grundsätzlich eine Bauverpflichtung in die notariellen Kaufverträge mit aufzunehmen. Dabei haben Erwerber innerhalb von fünf Jahren ab Besitzübergang und Bebaubarkeit ein Wohngebäude auf den Vertragsgrundstücken zu erstellen, wobei innerhalb der Frist das Bauvorhaben samt Außenanlagen vollständig abgeschlossen sein muss. Nach Abschluss des Bauvorhabens gemäß vorgenannter Frist, ist der Käufer berechtigt, das Wohngebäude zu veräußern bzw. zu vermieten. Eine Selbstnutzungsverpflichtung besteht insoweit nicht.

 

20/0

 

Beschluss IV:

Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, in Abstimmung mit dem Notariat Birnstiel ein Kaufvertragsmuster für die städtischen Grundstücksparzellen im Baugebiet „Georg-Schweiger-Straße" zu erstellen und dieses dem Stadtrat zur abschließenden Genehmigung zuzuleiten.

20/0

 

12/4     Neuwahlen der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Pfrombach/Aich

4.1. Bestätigung von Herrn Rainer Göbl zum Ersten Kommandanten

 

Beschluss:

Der Stadtrat bestätigt gemäß Art. 8 des Bayer. Feuerwehrgesetzes den neu gewählten Ersten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Pfrombach/Aich, Herrn Rainer Göbl.

Er erfüllt die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen und wird den erforderlichen Kommandantenlehrgang „Leiter einer Feuerwehr" innerhalb eines Jahres nachholen. Die Entschädigung wird in derselben Höhe wie bisher gewährt.

 

19/0

 

4.2. Bestätigung von Herrn Manfred Tristl zum Stellvertreter des

Kommandanten

 

Beschluss:

Der Stadtrat bestätigt gemäß Art. 8 des Bayer. Feuerwehrgesetzes den neu gewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Pfrombach/Aich, Herrn Manfred Tristl.

Er erfüllt die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen und wird die vorgeschriebenen Lehrgänge, soweit noch nicht vorhanden, innerhalb eines Jahres nachholen. Die Entschädigung wird in derselben Höhe wie bisher gewährt.

 

19/0

 

13/5     Bauleitplanung „ An der Georg-Schweiger-Straße"

  • - Beschluss über die Feststellung des Flächennutzungsplans
  • - Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt gemäß §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 BauGB sowie Art. 29 und 30 der Bayer. Gemeindeordnung (GO) die Feststellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet „An der Georg-Schweiger-Straße" i.d.F. vom 22.10.2012 nebst der Begründung hierzu sowie den Bebauungsplan Nr. 61 i.d.F. vom 22.10.2012 nebst der Begründung hierzu als Satzung.

Die Erste Bürgermeisterin wird beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung dem Landratsamt Freising zur Genehmigung vorzulegen und die Genehmigung öffentlich bekannt  zu geben, im Anschluss daran den Bebauungsplan durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen und die Träger öffentlicher Belange und die Privatpersonen, welche Bedenken und Anregungen im Verfahren vorbrachten, von den getroffenen Entscheidungen zu unterrichten.

18/0

 

 

Für die Richtigkeit:                                                                Protokollführerin:

 

 

 

Anita Meinelt                                                                          Evelyn Stadler

Erste Bürgermeisterin