Online-Außerbetriebsetzung nur für die Stadt Moosburg a.d. Isar unter folgendem Link möglich:
https://www.buergerserviceportal.de/bayern/moosburgisar
Voraussetzungen:
- Ihr Fahrzeug muss seit dem 01.01.2015 zugelassen worden sein. Erst ab diesem Datum werden die neuen Stempelplaketten auf das Kennzeichenschild geklebt und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgegeben, die mit den notwendigen Codes versehen sind. Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2014 zugelassen wurden, können nicht internetbasiert außer Betrieb gesetzt werden. Dies ist weiterhin nur in der Kfz-Zulassungsbehörde möglich.
- Sie müssen einen neuen Personalausweis besitzen und die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet haben. Nähere Informationen zu diesen Funktionen finden Sie unter dem nebenstehenden Link.
Weitere Infos unter:
i-KFZ: Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Zuständigkeit:
Die KFZ-Zulassungsbehörde der Stadt Moosburg a.d.Isar kann neben den Zulassungsvorgängen für die Bürger der Stadt Moosburg, auch Zulassungen für alle Bürger des Landkreises Freising vornehmen, ausgenommen davon sind allerdings:
- Ausstellung oder Verlängerung von roten Oldtimer- oder Händlerkennzeichen für den Landkreis Freising Zulassung
- Auskünfte über Fahrzeuge deren Zulassungsstandort nicht in der Stadt Moosburg a.d.Isar liegt
Wunschkennzeichen
Für das Stadtgebiet Moosburg gibt es ausschließlich folgende Buchstabenkombinationen:
- Pkw, Lkw, Busse, Anhänger: H, I, M, P, R + 4 Zahlen
- Motorrad, Quad, Trike: I + 3 Zahlen
Sollten Sie ein Kennzeichen für das Stadtgebiet Moosburg reservieren wollen, können Sie sich gerne an die Zulassungsbehörde Moosburg unter: 08761/684 - 25, - 23, - 95, -94 wenden.
Eine Reservierung über die Internetseite des Landratsamts Freising ist nicht möglich.
ACHTUNG: Bürger des Landkreises Freising (außer Stadtgebiet Moosburg) erhalten andere Buchstabenkombinationen - Landkreis Freising Zulassung