Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplans Nr. 80 “Degernpoint Nordost II“

 

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2

Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplans

Nr. 80 “Degernpoint Nordost II“ nebst der 16. Änderung des

Flächennutzungsplans für dieses Gebiet

 

 

Der Stadtrat der Stadt Moosburg hat in seiner Sitzung vom 19.02.2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 80 „Degernpoint Nordost II“

mit integriertem Grünordnungsplan sowie Begründung nebst der 16. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.

 

Südlich des Plangebiets befindet sich das bestehende Gewerbe- und Industriegebiet Degernpoint. Nordwestlich des Plangebiets

verläuft die Staatsstraße 2350 (ehemals B11). Östlich des Plangebiets verläuft der Werkkanal des Uppenbornkraftwerks.

 

 

Grossansicht in neuem Fenster: Degernpoint_Nordost_202402

 

 

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 „Degernpoint Nordost II“ mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung

in der Fassung vom 19.02.2024 sowie der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem

Landschaftsplan nebst Begründung in der Fassung vom 19.02.2024 werden in der Zeit

 

vom 08. März 2024 bis einschließlich 11. April 2024

 

im Stadtbauamt der Stadt Moosburg a.d. Isar, Stadtplatz 13, 85368 Moosburg a.d. Isar, 1. Obergeschoss,

Zimmer 11 (nicht barrierefrei erreichbar) während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag von 8 bis 12 Uhr und

von 14 bis 16 Uhr; Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr; Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr)

öffentlich ausgelegt. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können, auch in einem barrierefreien Zimmer,

vereinbart werden.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich (auch in digitaler Form per Mail) oder während der

Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan

Nr. 80 „Degernpoint Nordost II“ nebst der 16. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben,

wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit

der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.

 

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

 

Schutzgut Mensch:

-Umweltbericht: Bestandsaufnahme und Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch

-Schalltechnische Untersuchung v. BL-Consult Piening GmbH v. 15.01.2024

-Stellungnahme d. Landratsamt Freising, Immissionsschutzbehörde vom 09.11.2023 zur Immission und Emission des Plangebiets

-Stellungnahme d. Amt f. Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten v. 10.11.2023 zu Emissionen im landwirtschaftlichen Bereich

 

Schutzgut Pflanzen und Tiere

-Umweltbericht: Bestandsaufnahme und Auswirkungen bezüglich Arten und Lebensräume

-spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom Büro für Landschaftsökologie vom 30.08.2022

-Stellungnahme d. Landratsamt Freising, SG 42 Naturschutz vom 26.10.2023 zu Ausgleichsflächen etc.

 

Schutzgut Landschaftsbild:

-Umweltbericht: Bestandsaufnahme und Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild

-Stellungnahme d. Landratsamtes Freising, SG 41 Altlasten vom 09.11.2023 zum Thema Flächenverbrauch

 

Schutzgut Boden:

-Umweltbericht: Bestandsaufnahme und Auswirkungen auf das Schutzgut Boden

-Geotechnisches Gutachten vom Grundbaulabor München vom 04.07.2022

-Stellungnahme d. Landratsamtes Freising, SG 41 Altlasten vom 09.11.2023 zu den Themen Oberboden, Altlasten

und Bodenversiegelung

 

Schutzgut Wasser:

Umweltbericht: Bestandsaufnahme und Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser

-Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamt München vom 16.11.2023 zur Niederschlagswasserbeseitigung

 

Schutzgut Luft und Klima:

Umweltbericht: Bestandsaufnahme und Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima

 

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:

Umweltbericht: Bestandsaufnahme und Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

 

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszu-legenden Unterlagen sind auch

im Internet ab 29.02.2024 unter

www.moosburg.de/bekanntmachungen

veröffentlicht.

 

Datenschutz:

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG).

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis

der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt

„Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem

Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen,

die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend

machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB)