Bebauungsplan Nr. 74 "Feldkirchen"

Zusammenfassende Erklärung nach §10a Abs. 1 BauGB:

 

 

  1. Vorbemerkungen zu Anlass und Zweck der Planung:

 

Ziel und Zweck der Planung bestand darin, die bestehenden Flächen des im Ortsteil Feldkirchen ansässigen Saatgutbetriebs zu sichern und eine weitere geordnete bauliche Entwicklung zu ermöglichen. Die Flächen werden als Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Saatgutbetriebe Feldkirchen“ festgesetzt. Als zulässige Nutzungen umfasst das ausgewiesene Sondergebiet den landwirtschaftlichen Ackerbau- und Saatgutbetrieb samt den dazugehörigen Gebäuden und Hofflächen die zur Saatgutentwicklung und -verarbeitung, dem Saatgutumschlag sowie dessen Handel, Produktion und Lagerung dienen. Innerhalb des Geltungsbereichs sind max. acht Wohneinheiten zulässig von denen bereits drei im Bestand vorhanden sind. Für Saisonarbeitskräfte wird eine der zulässigen Wohneinheiten als Sammelunterkunft zugelassen.

 

Der gesamte Umfang des Planungsgebietes beträgt ca. 3,78 ha.

 

 

  1. Ergebnisse der Öffentlichkeit- und Behördenbeteiligung:

 

a) Öffentlichkeitsbeteiligung:

Grundsätzliche Einwendungen durch die Öffentlichkeit, welche der Planung entgegenstehen, wurden nicht vorgetragen.

 

b) Behördenbeteiligung:

Grundsätzliche Einwendungen durch Behörden, welche der Planung entgegenstehen, wurden nicht vorgetragen.

 

  1. Schlussbemerkung:

 

Der Erhalt des bestehenden landwirtschaftlichen Saatgutbetriebs sowie die geordnete Erweiterung sollten am derzeitigen Standort gesichert werden.

Somit kann abschließend und zusammenfassend festgestellt werden, dass nach Überprüfung der im Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen und Hinweise einer Änderung des Flächennutzungsplanes und einer Aufstellung des Bebauungsplans nichts entgegenstehen würde.

 

 

 

Stadt Moosburg, 19.07.2023                                      Stadtbauamt, 19.07.2023