- Personalausweis des Fahrzeughalters und ggf. der bevollmächtigten Person,
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kopie des gültigen Hauptuntersuchungsberichtes,
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für ein Kurzzeitkennzeichen,
- Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt sein;
Bei dem Kurzzeitkennzeichen zur Überführung eines Fahrzeugs benötigen wir die o. g. Dokumente, wobei Sie bei dem Kurzzeitkennzeichen zur Durchführung der Hauptuntersuchung den Hauptuntersuchungsbericht nicht vorlegen müssen.