Bekanntmachung des Landratsamtes Freising - Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltver-träglichkeitsprüfung (UVPG);
Antrag für den Rückbau von Uferverbauungen an der Isar in neun Abschnitten zwischen Marzling und Moosburg bei Fkm. 96,00-110,00
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt München hat beim Landratsamt Freising einen Antrag auf Rückbau von Uferverbauungen sowie für die Einbringung der entnommenen Steine als Strukturelemente in der Isar in neun Abschnitten zwischen Marzling und Moosburg gestellt.
Die Prüfungen haben ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt durch das Vorhaben zu besorgen sind.
Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG öffentlich bekannt gemacht und ist nicht selbständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG).
Den vollen Wortlaut finden Sie in der beigefügten Bekanntmachung des Landratsamtes Freising vom 21. März 2023.
Weitere Auskünfte zu dem Vorhaben können beim Landratsamt Freising, SG 41, Wasserrecht, Landshuter Straße 31, 85356 Freising, Zi. 567, Telefon 08161/600-437 eingeholt werden.
Moosburg a.d.Isar, 11.04.2023