Beteiligung der Öffentlichkeit
nach § 137 BauGB analog § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)
Die Stadt Moosburg a.d. Isar beabsichtigt die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets gem. § 142 BauGB für den Bereich zwischen Innenstadt und Bahnhof.
Der Stadtrat der Stadt Moosburg hat in seiner Sitzung vom 17.04.2023 die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen für diesen Bereich beschlossen. Mit Beschluss des Stadtrates vom 07.10.2024 wurde der Entwurf der Vorbereitenden Untersuchungen in der Fassung vom November 2023/Oktober 2024 billigend zur Kenntnis genommen. Die Ergebnisse der Untersuchungen stellen städtebauliche Missstände und Sanierungsanlässe fest.
Auf der Grundlage der gewonnen Erkenntnisse hat der Stadtrat in der Sitzung am 07.10.2024 beschlossen, dass Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 137 BauGB analog § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.
Der Geltungsbereich des Untersuchungsgebiet kann aus dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden:
Mit der Auslegung der Unterlagen „Vorbereitende Untersuchungen soll allen Bürgern, ansässigen Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Informationen über den bisherigen Sanierungsprozess, die nachgewiesenen Missstände und allgemeinen Ziele der Sanierung sind der „Vorbereitenden Untersuchungen“ (Stand Oktober 2024) zu entnehmen. Darin enthalten ist auch eine Übersicht der nach gegenwärtigem Stand geplanten Maßnahmen mit zugehörigem Maßnahmenplan.
Hinweise:
§ 138 BauGB: Auskunftspflicht
1) Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. An personenbezogenen Daten können insbesondere Angaben der Betroffenen über ihre persönlichen Lebensumstände im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verflechtungen sowie über die örtlichen Bindungen, erhoben werden.
2) Die nach Absatz 1 erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur zu Zwecken der Sanierung verwendet werden. Wurden die Daten von einem Beauftragten der Gemeinde erhoben, dürfen sie nur an die Gemeinde weitergegeben werden; die Gemeinde darf die Daten an andere Beauftragte im Sinne des § 157 sowie an die höhere Verwaltungsbehörde weitergeben; soweit dies zu Zwecken der Sanierung erforderlich ist. Nach Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets sind die Daten zu löschen. Soweit die erhobenen Daten für die Besteuerung erforderlich sind, dürfen sie an die Finanzbehörden weitergegeben werden.
3) Die mit der Erhebung der Daten Beauftragten sind bei Aufnahme ihrer Tätigkeit nach Maßgabe des Absatzes 2 zu verpflichten. Ihre Pflichten bestehen nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.
4) Verweigert ein nach Absatz 1 Auskunftspflichtiger die Auskunft, ist § 208 Satz 2 bis 4 über die Androhung und Festsetzung eines Zwangsgelds entsprechend anzuwenden. Die Auskunftspflichtige kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz der Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde.
Die Unterlagen werden in der Zeit
vom 20. Februar 2025 bis einschließlich 26. März 2025
Die ausgelegten Unterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung können auf der Internetseite der Stadt Moosburg a.d. Isar unter nachfolgendem Link abgerufen werden.
im Stadtbauamt der Stadt Moosburg a.d. Isar, Stadtplatz 13, 85368 Moosburg a.d. Isar, 1. Obergeschoss, Zimmer 11 (nicht barrierefrei erreichbar) während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr; Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr; Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Gleichzeitig werden die ausgelegten Unterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Moosburg a.d. Isar unter nachfolgendem Link veröffentlicht.
https://www.moosburg.de/amtliche-bekanntmachungen
Jedermann kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich (auch in digitaler Form per E-Mail unter der Adresse – stadtbauamt@moosburg.de ) oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.