Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Bebauungsplan Nr. 81 "MI Moos" gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Moosburg hat in seiner Sitzung vom 17.06.2024 beschlossen,

den Bebauungsplan Nr. 81 "MI Moos" i.S. von § 30 BauGB (Baugesetzbuch) aufzustellen.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach § 2 BauGB aufgestellt.

Ziel und Zweck des Bebauungsplans besteht darin, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung

ergänzender, nichtstörender Gewerbebauten und Wohnflächen zu schaffen. Durch die Ausweisung von

Bauflächen ist eine Fortführung der umgebenden, ländlich geprägten Nutzungsstruktur beabsichtigt.

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurnummern 574/1, Gemarkung Pfrombach sowie

Teilflächen der Flurnummer 574, 580/2, 576, 573/1 der Gemarkung Pfrombach. Westlich des Plangebiets

verläuft die Sempt und südwestlich verläuft der Isarkanal. Östlich grenzt das Plangebiet an die Moosstraße an.

 

Der Geltungsbereich kann ebenfalls dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden.

 

Grossansicht in neuem Fenster: Lageplan_Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Bebauungsplan Nr. 81

Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 81 "MI Moos" sowie die Begründung samt Umweltbericht in der Fassung

vom 21.10.2024 werden in der Zeit

 

25.10.2024 bis einschließlich 29.11.2024

 

 

auf der Internetseite der Stadt Moosburg a.d. Isar - www.moosburg.de – in der Rubrik „Bauen“ unter

„laufende Bauleitplanverfahren“ veröffentlicht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird dort ebenfalls veröffentlicht.

 

Zusätzlich werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen im Rathaus im Stadtbauamt der Stadt

Moosburg a.d. Isar, 1. Obergeschoss, Zimmernummer 11 (nicht barrierefrei erreichbar) während der

allgemeinen Geschäftszeiten (Montag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und

von 14 bis 18 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr) öffentlich ausgelegt. Eine Einsichtnahme

in einem barrierefreien Zimmer ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden. Aufgrund der Änderung des § 3 Abs. 2 des

Baugesetzbuches ist darauf hinzuweisen, dass die Stellungnahmen grundsätzlich elektronisch übermittelt

werden sollen. Stellungnahmen in elektronischer Form können an die E-Mail-Adresse –

stadtbauamt@moosburg.de – gesendet werden. Weiterhin können die Stellungnahmen auch in Papierform

abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben,

wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die

Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.

 

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

 

Begründung samt Umweltbericht zum Bebauungsplan i.d. Fassung 21.10.2024

 

 

Datenschutz:

 

Im Rahmen der datenschutzrechtlichen Informationspflichten im Bauleitverfahren nach Art. 13 und 14

Datenschutzgrundverordnung wird im Allgemeinen auf das beistehende Formblatt verwiesen. Dieses

Formblatt kann fallspezifisch im Internet unter www.moosburg.de Rubrik „Bauen“ – „laufende

Bauleitplanverfahren“ eingesehen werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG).

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das

Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche

Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem

Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen

ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat,

aber hätte geltend machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB)

 

Moosburg den 24.10.2024

 

Josef Dollinger

Erster Bürgermeister