Der Stadtrat der Stadt Moosburg hat in seiner Sitzung vom 17.06.2024 beschlossen,
den Bebauungsplan Nr. 81 "MI Moos" i.S. von § 30 BauGB (Baugesetzbuch) aufzustellen.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach § 2 BauGB aufgestellt.
Ziel und Zweck des Bebauungsplans besteht darin, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung
ergänzender, nichtstörender Gewerbebauten und Wohnflächen zu schaffen. Durch die Ausweisung von
Bauflächen ist eine Fortführung der umgebenden, ländlich geprägten Nutzungsstruktur beabsichtigt.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurnummern 574/1, Gemarkung Pfrombach sowie
Teilflächen der Flurnummer 574, 580/2, 576, 573/1 der Gemarkung Pfrombach. Westlich des Plangebiets
verläuft die Sempt und südwestlich verläuft der Isarkanal. Östlich grenzt das Plangebiet an die Moosstraße an.
Der Geltungsbereich kann ebenfalls dem nachfolgenden Lageplan entnommen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 81 "MI Moos" sowie die Begründung samt Umweltbericht in der Fassung
vom 21.10.2024 werden in der Zeit
25.10.2024 bis einschließlich 29.11.2024
auf der Internetseite der Stadt Moosburg a.d. Isar - www.moosburg.de – in der Rubrik „Bauen“ unter
„laufende Bauleitplanverfahren“ veröffentlicht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird dort ebenfalls veröffentlicht.
Zusätzlich werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen im Rathaus im Stadtbauamt der Stadt
Moosburg a.d. Isar, 1. Obergeschoss, Zimmernummer 11 (nicht barrierefrei erreichbar) während der
allgemeinen Geschäftszeiten (Montag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und
von 14 bis 18 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr) öffentlich ausgelegt. Eine Einsichtnahme
in einem barrierefreien Zimmer ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden. Aufgrund der Änderung des § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches ist darauf hinzuweisen, dass die Stellungnahmen grundsätzlich elektronisch übermittelt
werden sollen. Stellungnahmen in elektronischer Form können an die E-Mail-Adresse –
stadtbauamt@moosburg.de – gesendet werden. Weiterhin können die Stellungnahmen auch in Papierform
abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben,
wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die
Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Begründung samt Umweltbericht zum Bebauungsplan i.d. Fassung 21.10.2024
Datenschutz:
Im Rahmen der datenschutzrechtlichen Informationspflichten im Bauleitverfahren nach Art. 13 und 14
Datenschutzgrundverordnung wird im Allgemeinen auf das beistehende Formblatt verwiesen. Dieses
Formblatt kann fallspezifisch im Internet unter www.moosburg.de Rubrik „Bauen“ – „laufende
Bauleitplanverfahren“ eingesehen werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG).
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das
Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche
Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem
Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen
ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat,
aber hätte geltend machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Moosburg den 24.10.2024
Josef Dollinger
Erster Bürgermeister