Haushaltssatzung
der Stadt Moosburg a.d.Isar für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Stadt Moosburg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt wie folgt ab:
im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 56.575.580 Euro
im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 37.707.943 Euro
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden in Höhe von
16.150.000 Euro festgesetzt.
§ 3
Im Vermögenshaushalt werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 370 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 400 v.H.
2. Gewerbesteuer 380 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 6.000.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar 2023 in Kraft.
Moosburg, 26.01.2023 Stadt Moosburg a.d.Isar