Haushaltssatzung

 

der Stadt Moosburg a.d.Isar für das Haushaltsjahr 2023

 

 

Auf Grund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Stadt Moosburg folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt wie folgt ab:

 

                     im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit                                         56.575.580  Euro

 

                    im Vermögenshaushalt in  Einnahmen und Ausgaben mit                                         37.707.943  Euro

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden in Höhe von

16.150.000 Euro festgesetzt.

 

§ 3

 

Im Vermögenshaushalt werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer                                                                                           

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)         370 v.H.

b) für die Grundstücke (B)                                                          400 v.H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                        380 v.H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 6.000.000 Euro festgesetzt.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.Januar 2023 in Kraft.

 

 

Moosburg, 26.01.2023                                                    Stadt Moosburg a.d.Isar