Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger

Die Beantragung der Härtfallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger startet am 15.05.2023 unter www.stmas.bayern.de/energiekrise

 

Nachdem bereits viele Bürgeranfragen zum Thema Antragsstellung für die Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle) im Rathaus eingegangen sind, nachfolgend die wichtigsten Informationen:

 

Zuständig sind nicht die Kommunen, sondern das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

 

Eine Antragsstellung ist aktuell noch nicht möglich. Die Anträge sollen aber vsl. noch im April freigeschalten werden.

 

Weiterführende Informationen, wie z. B. wer Unterstützung erhält, wie die Härtefallhilfen berechnet werden und welche Unterlagen bzw. welche Voraussetzungen erforderlich sind, sind auf folgender Webseite zu finden: www.stmas.bayern.de/energiekrise

 

Ab heute (03.04.23) gibt es zudem eine Hotline für Rückfragen. Die Hotline +49 89 59976061122 ist montags bis freitags von 08:00 – 18:00 Uhr erreichbar.