Fahrradstraßen und Fahrradzonen in Moosburg

Symbol Fahrradstraße

Symbol Fahrradzone

 

Stadt Moosburg a. d. Isar gibt bekannt:

 

Fahrradstraßen und Fahrradzonen in Moosburg

 

Die Stadt Moosburg möchte das Radfahren in der Stadt attraktiver und sicherer machen. Dazu hat die Stadt inzwischen mehrere Fahrradstraßen und eine Fahrradzone ausgewiesen.

Als Fahrradstraßen ausgewiesen wurden bisher der Stadtgraben zwischen Landshuter- und Steinbockstraße, die Viehmarktstraße sowie der Parallelweg zur Landshuter Straße (alte B11) von der Viehmarktstraße bis zur Lände. Fahrradzone ist das Wohngebiet zwischen der Thalbacher Straße, Steinbockstraße und Industriestraße.

 

Was ist eine Fahrradstraße/Fahrradzone?

Fahrradstraßen und Fahrradzonen werden dort eingerichtet, wo viel Radverkehr vorhanden ist, erwartet wird oder gebündelt werden soll. Eine Fahrradstraße, bzw. Fahrradzone ist den Radfahrenden vorbehalten. Die Fahrradstraße / Fahrradzone ist mit einem quadratischen weißen Schild mit einem Fahrrad und der Aufschrift „Fahrradstraße / Fahrradzone“ sowie einem Piktogramm auf der Fahrbahn gekennzeichnet. Das Ende der Fahrradstraße / Fahrradzone signalisiert ein ähnliches schwarz-weißes, durchgestrichenes Schild. In Moosburg sind sowohl die Fahrradstraßen als auch die Fahrradzone für den Anliegerverkehr freigegeben. Der Durchfahrtsverkehr ist damit NICHT zulässig.

 

Warum eine Fahrradstraße?

Moosburg hat 2021 beschlossen, den Radverkehrsanteil von 22 auf 30 Prozent bis 2026 zu steigern. Durch Fahrradstraßen und Zonen können attraktive Verbindungen für den Radverkehr geschaffen werden - so kommen Radfahrende schneller und sicherer zum Ziel.

 

Welche Regeln gelten?

In Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und alle Verkehrsteilnehmer müssen ihre Geschwindigkeit an die Radfahrer anpassen.

Fahrradstraßen und Zonen sind dem Radverkehr vorbehalten.

In Moosburg ist der Anlieger-PKW ausnahmsweise zugelassen. Autofahrende dürfen damit die Fahrradstraßen und Zone nur benutzen, wenn sie in dieser wohnen oder dort etwas erledigen müssen. Das ist durch ein entsprechendes

 

Zusatzschild „Anlieger frei“ gekennzeichnet. Die Fahrradstraßen / Zonen dürfen damit NICHT zum Durchfahren benutzt werden!

Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Radfahrende dürfen nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Andere Fahrzeuge dürfen Fahrradfahrer zwar überholen, müssen aber auch hier mindestens 1,5 Meter Abstand halten. An Kreuzungen und Einmündungen gilt nach wie vor die Vorfahrtsregel rechts vor links, wenn es nicht anders geregelt ist.

 

Die Vorteile für Radfahrende

Radfahrende dürfen nebeneinander fahren. Durch das angepasste Tempo (max. 30 km/h) wird es für Fahrradfahrer zudem sicherer und stressfreier. Auch für Anwohner bedeuten die niedrigeren Geschwindigkeiten mehr Sicherheit und weniger Verkehrslärm

 

Die Stadt Moosburg plant in den nächsten Jahren weitere Fahrradstraßen und Zonen auszuweisen.

 

Bei Fragen zu den Fahrradstraßen oder zur Fahrradzone können Sie sich gerne an die Straßenverkehrsbehörde Moosburg telefonisch unter Tel. 08761/684-44 oder per Mail an strassenverkehr@moosburg.de wenden.