Fahrradstraßen, Fahrradzone u. Stadtradeln

 

Stadt Moosburg a. d. Isar gibt bekannt:

 

Allgemeines zu Fahrradstraßen und Fahrradzonen in Moosburg

Die Fahrradsaison hat bereits begonnen und diverse Veranstaltungen rund um das Thema Fahrrad sind in den Startlöchern. Aus diesem Grund möchte die Stadt Moosburg grundlegendes zu den bereits ausgewiesenen Fahrradstraßen und Fahrradzone bekanntgeben.

Als Fahrradstraßen ausgewiesen wurden bisher der Stadtgraben zwischen Landshuter- und Steinbockstraße, die Viehmarktstraße sowie der Parallelweg zur Landshuter Straße (alte B11) von der Viehmarktstraße bis zur Lände. Fahrradzone ist das Wohngebiet zwischen der Thalbacher Straße, Steinbockstraße und Industriestraße.

 

Was ist eine Fahrradstraße/Fahrradzone?

Fahrradstraßen und Fahrradzonen werden dort eingerichtet, wo viel Radverkehr vorhanden ist, erwartet wird oder gebündelt werden soll. Eine Fahrradstraße, bzw. Fahrradzone ist den Radfahrenden vorbehalten. Die Fahrradstraße / Fahrradzone ist mit einem quadratischen weißen Schild mit einem Fahrrad und der Aufschrift „Fahrradstraße / Fahrradzone“ sowie einem Piktogramm auf der Fahrbahn gekennzeichnet. Das Ende der Fahrradstraße / Fahrradzone signalisiert ein ähnliches schwarz-weißes, durchgestrichenes Schild. In Moosburg sind sowohl die Fahrradstraßen als auch die Fahrradzone für den Anliegerverkehr freigegeben. Der Durchfahrtsverkehr ist damit NICHT zulässig.

 

Welche Regeln gelten?

In Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und alle Verkehrsteilnehmer müssen ihre Geschwindigkeit an die Radfahrer anpassen. Fahrradstraßen und Zonen sind dem Radverkehr vorbehalten.

In Moosburg ist der Anlieger-PKW ausnahmsweise zugelassen. Autofahrende dürfen damit die Fahrradstraßen und Zone nur benutzen, wenn sie in dieser wohnen oder dort etwas erledigen müssen. Das ist durch ein entsprechendes

Zusatzschild „Anlieger frei“ gekennzeichnet. Die Fahrradstraßen / Zonen dürfen damit NICHT zum Durchfahren benutzt werden!

Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Radfahrende dürfen nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Andere Fahrzeuge dürfen Fahrradfahrer zwar überholen, müssen aber auch hier mindestens 1,5 Meter Abstand halten. An Kreuzungen und Einmündungen gilt nach wie vor die Vorfahrtsregel rechts vor links, wenn es nicht anders geregelt ist.

 

Die Vorteile für Radfahrende

Radfahrende dürfen nebeneinander fahren. Durch das angepasste Tempo (max. 30 km/h) wird es für Fahrradfahrer zudem sicherer und stressfreier. Auch für Anwohner bedeuten die niedrigeren Geschwindigkeiten mehr Sicherheit und weniger Verkehrslärm.

 

Veranstaltungen

Auch in diesem Jahr beteiligt sich Moosburg wieder an Deutschlands größter Fahrradkampagne, dem „STADTRADELN“ des Klima-Bündnisses. Stadtradelzeitraum 2023: 18. Juni - 08. Juli. Eine Anmeldung ist bereits jetzt möglich: www.stadtradeln.de/moosburg

Mitradeln lohnt sich, denn es gibt wieder attraktive Preise unserer Sponsoren zu gewinnen. Außerdem möchten wir dieses Jahr mit den eradelten Sponsorengeldern die Förderstätte der Lebenshilfe in Moosburg unterstützten. Das Geld wird dort für ein Spezialrollstuhl für Outdoor-Aktivitäten benötigt.

 

Am 13.09. ist zudem die Cargobike-Roadshow zu Gast in Moosburg. Ob Kinderbeförderung, Einkauf oder Ausflug: Lastenräder liegen voll im Trend und haben ein großes Potenzial für die Verkehrswende. Fahrspaß und Vorteile von Lastenrädern können ganz praktisch bei der Cargobike Roadshow „erfahren“ werden. Die Cargobike Roadshow bietet zwölf unterschiedliche E-Lastenräder von zwölf Herstellern zum ausgiebigen Testen. Dazu gibt es hersteller- und händlerneutrale Beratung durch das Roadshow-Team.

 

Bei Fragen zu Fahrradstraßen oder zur Fahrradzone können Sie sich gerne an die Straßenverkehrsbehörde Moosburg

telefonisch unter Tel. 08761/684-44 oder per Mail an strassenverkehr@moosburg.de wenden.

Für die Veranstaltungen rund ums Radeln gibt Ihnen Frau Falkenstein,

unter Tel. 08761/684-54 oder per Mail melanie.falkenstein@moosburg.de, Auskunft.