Beratungsgutscheine für Unternehmen

Energie

Business

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ziel der Beratungsgutscheine ist die Unterstützung der Unternehmen hinsichtlich der Möglichkeiten zur Energieoptimierung.

 

Qualifizierte Energieberatungen sind ein wichtiges Instrument, um Informationsdefizite abzubauen, Einsparpotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien im Unternehmen aufzuzeigen.

 

Eine Auswertung des Statistischen Bundesamts und der Universität Göttingen zeigt, dass kleine und kleinste Betriebe überdurchschnittlich viel Energie pro Mitarbeiter bzw. Quadratmeter verbrauchen. Es lässt sich also vor allem dort besonders effizient Energie sparen. Vom Firmengebäude über die technischen Anlagen bis hin zum Nutzungsverhalten des Personals. Das spart Kosten, steigert die Wirtschaftlichkeit und stärkt das Image als energieeffizientes und nachhaltiges Unternehmen.

 

Art und Höhe der Förderung

 

Gefördert wird eine Impulsberatung, durchgeführt durch einen zertifizierten Energieberater, für kleine und kleinste Betriebe.

 

-> Gefördert wird: 50 % der Kosten bis max. 500 € pro Beratung

 

Antragsberechtigung

 

Antragsberechtigt sind Kleinst- und Kleinunternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Moosburg, die eine Energieberatung in Anspruch nehmen wollen. Als Kleinunternehmen zählen dabei Unternehmen, deren Mitarbeiterzahl 50 Personen nicht übersteigt.

 

Fristen und Verfahren

 

Der Antrag muss vor der Durchführung der Maßnahme bei der Stadt Moosburg gestellt werden. Erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung darf mit der Maßnahme begonnen werden.

 

Damit die beantragten Mittel ausgezahlt werden können, sind nach der Beratung folgende Unterlagen als Verwendungsnachweis einzureichen:

 

  • Bestätigung des ausführenden Energieberaters
  • Kopie des Rechnungsbeleges
  • Kopie des Beratungsberichtes

 

Allgemeine Anforderungen

 

Die Durchführung der Energieberatung muss durch einen zertifizierten Energieberater erfolgen, der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zugelassen ist. Zertifizierte Energieberater sind in der Energie-Effizienz-Experten-Liste der Deutschen Energieagentur (dena) gelistet.

 

Die Auswahl des Energieberaters obliegt dem antragstellenden Unternehmen.

 

Kumulierbarkeit

 

Grundsätzlich: die Stadt Moosburg schließt eine Förderung durch andere Fördermittelgeber (z. B. KfW, Freistaat Bayern etc.) nicht aus. Ob sich die kommunalen Fördermittel umgekehrt auf andere Förderungen auswirkt, ist vom Antragsteller eigenverantwortlich mit den dortigen Stellen zu klären.

 

Gewünschter Ablauf der Beratung

 

  • Festlegung der Rahmenbedingungen
  • Datenerfassung
  • Vor-Ort-Begehung
  • Analyse
  • Abschlussbericht

Anforderungen an den Energieberatungsbericht

 

  • Allgemeine Informationen zum Unternehmen
  • Ziele und Erwartungen des Unternehmens an die Energieberatung
  • Beschreibung des IST-Zustandes
  • Energieeinsparmaßnahmen
  • Ggfls. Informationen über anwendbare Zuschüsse
  • Unterschrift und Stempel des Energieberaters

 

-> Details zum gewünschten Ablauf der Energierberatung sowie zu den Anforderungen an den Energieberatungsbericht entnehmen Sie bitte der Richtlinie.

 

 

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