Ziel der Beratungsgutscheine ist die Unterstützung der Unternehmen hinsichtlich der Möglichkeiten zur Energieoptimierung.
Qualifizierte Energieberatungen sind ein wichtiges Instrument, um Informationsdefizite abzubauen, Einsparpotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien im Unternehmen aufzuzeigen.
Eine Auswertung des Statistischen Bundesamts und der Universität Göttingen zeigt, dass kleine und kleinste Betriebe überdurchschnittlich viel Energie pro Mitarbeiter bzw. Quadratmeter verbrauchen. Es lässt sich also vor allem dort besonders effizient Energie sparen. Vom Firmengebäude über die technischen Anlagen bis hin zum Nutzungsverhalten des Personals. Das spart Kosten, steigert die Wirtschaftlichkeit und stärkt das Image als energieeffizientes und nachhaltiges Unternehmen.
Art und Höhe der Förderung
Gefördert wird eine Impulsberatung, durchgeführt durch einen zertifizierten Energieberater, für kleine und kleinste Betriebe.
-> Gefördert wird: 50 % der Kosten bis max. 500 € pro Beratung
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Kleinst- und Kleinunternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Moosburg, die eine Energieberatung in Anspruch nehmen wollen. Als Kleinunternehmen zählen dabei Unternehmen, deren Mitarbeiterzahl 50 Personen nicht übersteigt.
Fristen und Verfahren
Der Antrag muss vor der Durchführung der Maßnahme bei der Stadt Moosburg gestellt werden. Erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung darf mit der Maßnahme begonnen werden.
Damit die beantragten Mittel ausgezahlt werden können, sind nach der Beratung folgende Unterlagen als Verwendungsnachweis einzureichen:
- Bestätigung des ausführenden Energieberaters
- Kopie des Rechnungsbeleges
- Kopie des Beratungsberichtes
Allgemeine Anforderungen
Die Durchführung der Energieberatung muss durch einen zertifizierten Energieberater erfolgen, der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zugelassen ist. Zertifizierte Energieberater sind in der Energie-Effizienz-Experten-Liste der Deutschen Energieagentur (dena) gelistet.
Die Auswahl des Energieberaters obliegt dem antragstellenden Unternehmen.
Kumulierbarkeit
Grundsätzlich: die Stadt Moosburg schließt eine Förderung durch andere Fördermittelgeber (z. B. KfW, Freistaat Bayern etc.) nicht aus. Ob sich die kommunalen Fördermittel umgekehrt auf andere Förderungen auswirkt, ist vom Antragsteller eigenverantwortlich mit den dortigen Stellen zu klären.
Gewünschter Ablauf der Beratung
- Festlegung der Rahmenbedingungen
- Datenerfassung
- Vor-Ort-Begehung
- Analyse
- Abschlussbericht
Anforderungen an den Energieberatungsbericht
- Allgemeine Informationen zum Unternehmen
- Ziele und Erwartungen des Unternehmens an die Energieberatung
- Beschreibung des IST-Zustandes
- Energieeinsparmaßnahmen
- Ggfls. Informationen über anwendbare Zuschüsse
- Unterschrift und Stempel des Energieberaters
-> Details zum gewünschten Ablauf der Energierberatung sowie zu den Anforderungen an den Energieberatungsbericht entnehmen Sie bitte der Richtlinie.
Weitere nützliche Verlinkungen
- Bafa: Bundesförderung für Energieberatungen im Mittelstand
- KfW:
- Programm 293 (Kredit, Zuschuss): Klimaschutzoffensive für den Mittelstand
- Programm 295 (Kredit): Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft
- Programm 292 (Kredit): Energieeffizienz in der Produktion
- Programm 276 (Kredit): Energieeffizient Bauen und Sanieren im Unternehmen
- Programm 433 (Zuschuss): Energieeffizient Bauen und Sanieren - Brennstoffzelle
- Programm 270 (Kredit): Erneuerbare Energien - Standard
- Programm 240 (Kredit): KfW-Umweltprogramm
- Weitere...