Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 79 „GE Unterreit“
Der Stadtrat der Stadt Moosburg hat in seiner Sitzung vom 22.05.2023 gemäß 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 79 „GE Unterreit“ beschlossen. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans erfolgt gleichzeitig die 17. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren.
Das Plangebiet liegt südlich der Bahnstrecke München-Regensburg angrenzend an die Staatsstraße 2085 (Westumfahrung Moosburg) sowie nördlich der Reiteraustraße und nordöstlich der Staatsstraße 2350 (ehem. B11). Im nachfolgenden Lageplan wird das Plangebiet dargestellt.
Bildnachweis: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2023
© Bayerische Vermessungsverwaltung 2023
Ziel und Zweck dieser Bauleitplanung besteht darin, ein Gewerbegebiet im Sinne des § 8 BauNVO (Baunutzungsverordnung) rechtsverbindlich festzusetzen.
Moosburg a.d. Isar, 20. Juli 2023