8. Protokoll der Stadtratssitzung vom 27. April 2015

8. Sitzung des Stadtrates am Montag, den 27. April 2015

um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Feyerabendhauses

 

 

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung, zu der von den ordnungsgemäß eingeladenen 25 Mitgliedern 22 erschienen sind und an der Beratung und Beschlussfassung mitgewirkt haben, auf Vortrag nach der Tagesordnung wie folgt:

 

 

Anwesend:

 

Sitzungsleiterin:                   Erste Bürgermeisterin Meinelt,

 

Stadträte:                              Zweiter Bürgermeister Dollinger (ab 19.10 Uhr)

                                                           Dritter Bürgermeister Dr. Stanglmaier,

                                               StRe Altenbeck (bis 21.10 Uhr), Bauer, Becher, Beubl, Hadersdorfer, Hilberg, Kästl (ab 19.05 Uhr), Kerscher, Kieninger, Köhler, Linz, Marschoun (ab 19.10 Uhr), Müller, Pschorr, Reif, Schaffer, Tristl, Wagner, Weber

 

Entschuldigt:                                    StRe Groeneveld, Heinz, Zitzlsberger

 

Ortssprecher:                       Huber

 

Verwaltung:                          Stadler, Dick, Held, Schwenzl, Tobias Weinzierl

 

Gast:                                      Herr RA Dr. Rainer Döring zu TOP 7

 

 

T a g e s o r d n u n g

 

 

 

öffentliche Sitzung

 

 

73/1     Mitteilungen der Ersten Bürgermeisterin

 

74/2     Bürgerfragen gem. § 26 Abs. 2 GeschO/StR

 

75/3     Auftragsvergabe für die Errichtung der Außenanlagen an der Sparkassenarena

 

Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für die Tiefbauarbeiten im Umgriff der Sparkassen-Arena an den preisgünstigsten Bieter, Firma Haun, Garten- und Landschaftsbau OHG, 84034 Landshut zum Bruttoangebotspreis von 187.730,41 € zu vergeben.

 

20/0

 

76/4     Anträge der Fa. Lidl GmbH & Co. KG sowie von Brigitte und Jürgen Appel auf

Festsetzung von SO-Flächen mit der Zweckbestimmung „großflächiger

Einzelhandel“ im Gewerbe- und Industriegebiet Degernpoint

 

 

Beschluss 1 (Antrag Appel Brigitte und Jürgen):

Der Stadtrat nimmt den vorliegenden Antrag von Brigitte und Jürgen Appel, Kranzberg vom 24.4.2015 zur Kenntnis. Der Stadtrat stellt fest, dass bereits mit Beschluss vom 23.3.2015 beschlossen wurde, an den Nutzungsausschlüssen für innenstadtrelevante Warensortimente i.S. der 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Degernpoint“ festzuhalten. Die Zulassung solcher Warensortimente über ein SO-Gebiet würde diesen Beschluss im Ergebnis aushebeln. Nachdem in Hinblick auf die Nutzungsausschlüsse gegenüber der Stadtratsentscheidung vom 23.3.2015 keine andere, d. h. geänderte Betrachtungsweise veranlasst ist, beschließt der Stadtrat, die beantragte SIO-Gebietsausweisung abzulehnen.

Der beantragten Bauleitplanung könnte auch aus planungsrechtlichen Gründen kein Erfolg beschieden sein, da die Ausweisung von SO-Flächen mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ aufgrund der städtebaulich nicht integrierten Lage der Zielsetzung des Landesentwicklungsprogramms Bayern zuwider laufen würde. Aufgrund des in der Bau-leitplanung zwingend zu beachtenden Anpassungsgebots nach § 1 Abs. 4 BauGB wäre dieses Hindernis auch über eine Abwägung nicht zu überwinden.

 

12/10

 

Beschluss 2 (Antrag Fa. Lidl GmbH & Co.KG):

Der Stadtrat nimmt den vorliegenden Antrag der Fa. Lidl GmbH & Co.KG vom 19.3.2015 zur Kenntnis. Der Stadtrat stellt fest, dass bereits mit Beschluss vom 23.3.2015 beschlossen wurde, an den Nutzungsaus-schlüssen für innenstadtrelevante Warensortimente i.S. der 3. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Degernpoint“ festzuhalten. Die Zulassung solcher Warensortimente über ein SO-Gebiet würde diesen Beschluss im Ergebnis aushebeln. Nachdem in Hinblick auf die Nutzungsausschlüsse gegenüber der Stadtratsentscheidung vom 23.3.2015 keine andere, d. h. geänderte Betrachtungsweise veranlasst ist, beschließt der Stadtrat, die beantragte SO-Gebietsausweisung abzulehnen.

 

Der beantragten Bauleitplanung könnte auch aus planungsrechtlichen Gründen kein Erfolg beschieden sein, da die Ausweisung von SO-Flächen mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ aufgrund der städtebaulich nicht integrierten Lage der Zielsetzung des Landesentwicklungsprogramms Bayern zuwider laufen würde. Aufgrund des in der Bau-leitplanung zwingend zu beachtenden Anpassungsgebots nach § 1 Abs. 4 BauGB wäre dieses Hindernis auch über eine Abwägung nicht zu überwinden.

 

12/10

 

 

77/5     Neubau der Lärmschutzwand an der Bundesstraße 11

  • Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Planung
  • Beschluss zur Ausschreibung

 

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat mehrere Planungsvarianten zum Neubau der Lärmschutzwand an der B11 vorzulegen. Bei den Planungsvarianten sind Lösungen, die eine vertikale und/oder horizontale Gliederung der Lärmschutzwand (z.B. durch verschiedene Materialien) und/oder eine teilweise Begrünung ermöglichen, zu berücksichtigen.

 

6/16

 

Beschluss 1:

Der Stadtrat erteilt zu dem beantragten Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sollen die Baugenehmigungsbehörde sowie das Staatliche Straßenbauamt prüfen, ob bei der Konstruktion der geplanten Lärmschutzwand Korrosionsgefahr durch Streusalzaufbringung auf der B11 bestehe.

 

19/3

 

Beschluss 2:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Neubau der Lärmschutzwand auszuschreiben und das Ergebnis dem Stadtrat zur Auftragsvergabe vorzulegen. Vor Erstellung der Ausschreibung ist die Lärmschutzwirkung der geplanten Variante zu prüfen und ggf. die Höhe der Lärmschutzeinrichtung anzupassen.

 

19/3

 

Beschluss 3:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Rückbau der bestehenden Lärmschutzwand sowie deren Entsorgung auszuschreiben.

 

19/3

 

78/6     Anfragen

 

Für die Richtigkeit:                                                                Protokollführerin:

 

 

 

Anita Meinelt                                                                          Evelyn Stadler

Erste Bürgermeisterin