16. Protokoll der Stadtratssitzung vom 10.11.2014

16. Sitzung des Stadtrates am Montag, den 10. November 2014

um 18.30 Uhr des Sitzungssaals des Rathauses

 

 

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung, zu der von den ordnungsgemäß eingeladenen 25 Mitgliedern 20 erschienen sind und an der Beratung und Beschlussfassung mitgewirkt haben, auf Vortrag nach der Tagesordnung wie folgt:

 

 

Anwesend:

 

Sitzungsleiterin:                   Erste Bürgermeisterin Meinelt,

 

Stadträte:                              Zweiter Bürgermeister Dollinger      

                                               Dritter Bürgermeister Dr. Stanglmaier,

                                               StRe Altenbeck, Bauer, Becher, Hadersdorfer, Hilberg, Kerscher, Kieninger, Köhler, Linz, Müller, Pschorr, Reif, Schaffer, Tristl, Wagner, Weber, Zitzlsberger

 

Entschuldigt:                        StRe Beubl, Groeneveld, Heinz, Kästl, Marschoun

 

Ortssprecher:                       Huber, Kreitmeier

 

Verwaltung:                          Mühlberger, Dick

 

 

T a g e s o r d n u n g

 

 

 

öffentliche Sitzung

 

 

Erste Bürgermeisterin Meinelt eröffnet die 16. Sitzung des Stadtrates und begrüßt dazu die Damen und Herren des Stadtrates, die Ortssprecher, die Presse sowie die Mitarbeiter der Verwaltung. Sie stellt die ordnungsgemäße Zustellung der Tagesordnung sowie die Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

 

 

167/1     Mitteilungen der Ersten Bürgermeisterin

 

Keine

 

168/2     Bürgeranfragen

 

Keine

 

 

169/3     Bauangelegenheit Horizon Teleports GmbH

Baugenehmigung des Landratsamtes Freising vom 28.10.2014 zur Errichtung von 29 Parabolantennen nebst Technikcontainern und eines 20.000 l Dieseltanks – Beschluss über das weitere Vorgehen

                                                           Beschuss I:

Der Stadtrat der Stadt Moosburg nimmt die Baugenehmigung des LRA Freising zur Errichtung von 29 Parabolantennen nebst Technikcontainern und eines 20.000 ltr. Dieseltanks vom 28.10.2014 zur Kenntnis. Der Stadtrat der Stadt Moosburg beschließt, von Rechtsmitteln, d.h. auf die Erhebung einer Anfechtungsklage abzusehen.

 

                                                           8/12

 

                                                           Beschluss II:

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Baugenehmigung nach Auffassung der Stadt Moosburg rechtswidrig ist, weil das Landratsamt Argumente/Gründe der Stadt in Bezug auf § 15 BauNVO nicht beachtet hat. Dazu gehören auch die von einer Arbeitsgruppe erarbeiteten und gemäß Stadtratsbeschluss von der Stadt Moosburg geltend gemachten Einwände.

 

11/9

 

Beschluss III:

Der Stadtrat der Stadt Moosburg nimmt die Baugenehmigung des LRA Freising zur Errichtung von 29 Parabolantennen nebst Technikcontainern und eines 20.000 ltr. Dieseltanks vom 28.10.2014 zur Kenntnis. Der Stadtrat der Stadt Moosburg beschließt, gegen den Bescheid vom 28.10.2014 Anfechtungsklage zu erheben. Da die Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung entfaltet, beschließt der Stadtrat der Stadt Moosburg die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gem. § 80 Abs. 5 VwGO zu beantragen. Die Erste Bürgermeisterin wird beauftragt, ein geeignetes Fachanwaltsbüro zu beauftragen. Eine Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten ist dem Stadtrat vorzulegen.

Bei einem angenommenen Streitwert von 20.000,-- bis 30.000,-- € belaufen sich die zu erwartenden Rechtsanwaltskosten für die erste Instanz (Verwaltungsgericht München) auf ca. 5.000,-- €. Diese Kosten werden mit Ausnahme des Selbstbehalts von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

 

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Baugenehmigung nach Auffassung der Stadt Moosburg rechtswidrig ist, weil das Landratsamt Argumente/Gründe der Stadt in Bezug auf § 15 BauNVO nicht beachtet hat. Dazu gehören auch die von einer Arbeitsgruppe erarbeiteten und gemäß Stadtratsbeschluss von der Stadt Moosburg geltend gemachten Einwände.

 

 

                                                           12/8

 

                                                           Beschluss IV:

Der Stadtrat beschließt, bei der Regierung von Oberbayern Aufsichtsbeschwerde gegen das Landratsamt Freising einzureichen. Die Regierung von Oberbayern wird gebeten, das Landratsamt Freising anzuweisen, den o. g. Genehmigungsbescheid aufzuheben.

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Baugenehmigung nach Auffassung der Stadt Moosburg rechtswidrig ist, weil das Landratsamt Argumente/Gründe der Stadt in Bezug auf § 15 BauNVO nicht beachtet hat. Dazu gehören auch die von einer Arbeitsgruppe erarbeiteten und gemäß Stadtratsbeschluss von der Stadt Moosburg geltend gemachten Einwände.

 

10/10

 

Nachdem sich keine Anfragen ergeben, bedankt sich Erste Bürgermeisterin Meinelt für die Mitarbeit und beendet die Sitzung um 19.00 Uhr.

 

 

 

 

Für die Richtigkeit:                                                                Protokollführer:

 

 

 

 

Anita Meinelt                                                                          Josef Mühlberger

Erste Bürgermeisterin