Stadt Moosburg a.d. Isar gibt bekannt:
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplans über die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Stadtrat der Stadt Moosburg hat in seiner Sitzung vom 09.05.2022 den Entwurf zur Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Teilbereich an der Moosstraße beschlossen.
Die Flächennutzungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Ziel und Zweck der Planung:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen planungsrechtliche Voraussetzungen für kleinteilige Ergänzungen für Bebauung und Erschließung geschaffen, sowie der Bestand angepasst werden. Ein Teilbereich soll künftig als Wohnbaufläche sowie als Sondernutzungsflächen für Feuerwehr und Kindergarten ausgewiesen werden.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planentwurf vom 18.01.2023 und liegt am südlichen Ortsrand von Aich an der Ortsdurchfahrtsstraße/Moosstraße.
Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan gekennzeichnet (rot umrandet).
© Bayerische Vermessungsverwaltung 2023
Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 18.01.2023 werden in der Zeit
vom 08. März bis einschließlich 18. April 2023
im Stadtbauamt der Stadt Moosburg a.d. Isar, Stadtplatz 13, 85368 Moosburg a.d. Isar, 1. Obergeschoss, Zimmer 11 (nicht barrierefrei erreichbar) während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr; Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr; Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr) öffentlich ausgelegt. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können, auch in einem barrierefreien Zimmer, vereinbart werden.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich (auch in digitaler Form per Mail) oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt bei Durchführung der Planung wurden unter die nachfolgenden Schutzgüter gegliedert:
Schutzgut Mensch:
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Schutzgut Boden
Schutzgut Wasser
Schutzgut Luft und Klima
Schutzgut Landschaft / Ortsbild:
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszu-legenden Unterlagen sind auch im Internet ab 24.02.2023 unter
www.moosburg.de/bekanntmachungen
veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Moosburg a.d. Isar, 24. Februar 2023