14. Protokoll der Stadtratssitzung vom 14.10.2013

   

14. Sitzung des Stadtrates am Montag den 14. Oktober 2013

um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Feyerabendhauses

 

 

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung, zu der von den ordnungsgemäß eingeladenen 25 Mitgliedern 19 erschienen sind und an der Beratung und Beschlussfassung mitgewirkt haben, auf Vortrag nach der Tagesordnung wie folgt:

 

 

Anwesend:

 

Sitzungsleiterin:                   Erste Bürgermeisterin Meinelt,

 

Stadträte:                              StRe Banner, Becher, Beubl, Dollinger, Gabriel, Groeneveld, Hadersdorfer (bis 20.10 Uhr), Heinz (ab 20.00 Uhr), Kasper, Kerscher, Kieninger, Müller, Raith, Schaffer, Schreck, Schweiger, Dr. Stanglmaier, Vogg

 

Entschuldigt:                                    Zweiter Bürgermeister Pschorr

                                               StRe Altenbeck, Linz, Marschoun, Neumaier, Weber

 

Ortssprecher:                       Kreitmeier

 

Verwaltung:                          Mühlberger, Schwenzl

 

Gäste:                                    Dr. Otto Haubensack(zu TOP 2)

                                                           Herr Anton Barstorfer (zu TOP 3)

 

 

 

T a g e s o r d n u n g

 

 

 

öffentliche Sitzung

 

 

 

Erste Bürgermeisterin Meinelt eröffnet die 14. Sitzung des Stadtrates und begrüßt dazu die Damen und Herren des Stadtrates, den Ortssprecher, die Mitarbeiter der Verwaltung, die Gäste sowie die Presse. Sie stellt die ordnungsgemäße Zustellung der Tagesordnung sowie die Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

 

 

120/1   Mitteilungen der Ersten Bürgermeisterin

 

Keine

 

 

121/2   Bauvorhaben Clariant Produkte (Deutschland) GmbH Moosburg

Erweiterung der Anlage zur Herstellung von Bleicherde um den Verfahrensschritt Klassierung durch Fliehkraftabscheider (Hydrozyklon) am Standort Moosburg

            Stellungnahme der Stadt Moosburg im Baugenehmigungsverfahren

 

Beschluss:

Der Stadtrat erteilt zu dem beantragten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

 

18/0

 

 

122/3   Bayernwerk Natur GmbH, München – Errichtung und Betrieb einer erdgasbetriebenen Anlage zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in einer Verbrennungseinrichtung;

Stellungnahme der Stadt zum Vollzug des BlmSchG

 

Beschluss:

Der Stadtrat erteilt zu dem beantragten Vorhaben, auch im Rahmen des laufenden immissionsschutzrechtlichen Verfahrens, das gemeindliche Einvernehmen.

 

18/0

 

 

123/4   Auftragsvergaben Brückenersatzneubauten

            4.1.      Brücke über den Pfrombach in Aich

 

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für die Erneuerung der Brücke über den Pfrombach an den günstigsten Bieter Firma Wadle, zum Bruttoangebotspreis von 86.916,17 € zu vergeben und genehmigt die Bereitstellung der erforderlichen überplanmäßigen Haushaltsmittel.

 

18/0

 

            4.2       Brücke südlich Amper-Seitenkanal (Richtung Feldkirchen)

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, den Auftrag für die Erstellung des Brückenersatzbaues südlich Amper-Seitengraben, Richtung Feldkirchen (Los 2) an die Firma Wadle, Essenbach gemäß Angebot vom 02.10.2013 zum Bruttoangebotspreis von 138.575,50 € zu vergeben.

 

15/2

 

 

124/5   Kommunalwahlen 2014

            5.1       Berufung der Gemeindewahlleiterin/des Gemeindewahlleiters

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, Herrn Josef Mühlberger als Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2014 zu berufen.

 

18/0

 

5.2       Berufung der stellvertretenden Gemeindewahlleiterin/des stellvertretenden Gemeindewahlleiters

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, Frau Evelyn Stadler als stellvertretende Gemeindewahlleiterin für die Kommunalwahl 2014 zu berufen.

 

18/0

 

            5.3       Festlegung der Wahlhelferentschädigung

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, bei den Kommunalwahlen 2014 den Personen, die neben dem Erfrischungsgeld keinen zusätzlichen Freizeitausgleich erhalten, eine Wahlhelferentschädigung in Höhe von 80,-- € zu gewähren.

 

8/10

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, bei den Kommunalwahlen 2014 die Wahlhelferentschädigung (Erfrischungsgeld) für die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände (Wahlvorsteher, Schriftführer und Beisitzer) auf 40,-- € festzusetzen.

 

18/0

 

            5.4       Festlegung der Regelungen für die Plakatierung

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, für die Kommunalwahlen 2014 (Gemeinde- und Landkreiswahl) insgesamt 20 Plakatständer pro zugelassenen Wahlvorschlag zuzulassen.

 

10/9

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, dass die maximale Größe der Plakatständer im öffentlichen Raum DIN A 0 betragen darf.

 

12/7

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, dass nichtgenehmigte Plakate bzw. Plakate an ausgenommenen Bereichen bzw. an Verkehrszeichen oder Ampeln von der Verwaltung kostenpflichtig entfernt werden.

 

15/4

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, dass das Plakatieren an Straßenlaternen erlaubt ist.

 

10/9

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, für Plakatierungen anlässlich der Kommunalwahlen 2014 den Beschluss des Stadtrates vom 04.05.2009 zu bestätigen und setzt folgende Regelungen fest:

Genehmigt werden für die Wahlen am 16.3.2014 insgesamt 20 Plakate, wobei ein Doppelständer als 2 Plakate, ein Dreieckständer als drei Plakate gilt.

Die maximale Größe der Plakatständer darf im öffentlichen Raum DIN A 0 betragen.

Die Genehmigung der kostenlosen Sondernutzung ist vorab zu beantragen, die Standorte der einzelnen Plakate sind dabei anzuzeigen und als Bestandteil in die Genehmigung aufzunehmen. Nachträgliche Änderungen sind nur mit Einwilligung der Stadt möglich.

Der Beginn der Plakatierungen wird auf 6 Wochen vor der Wahl festgesetzt.

Folgende Bereiche sind von jeglicher Plakatierung ausgenommen:

Bereich des Sanierungsgebietes Altstadt (Krankenhausweg, Stadtgraben, Poststraße, Grabensepperlweg)

Bereiche an und in städtischen eingezäunten bzw. eingefassten Pflanzflächen (z. B. Münchener Straße vor Michaeli-Kirche)

Bereiche an und in kirchlich, geschichtlich, kulturell bedeutenden Standorten, wie z. B. Mariensäule, Kriegerdenkmäler, Gedenkstätte etc.

Darüber hinaus dürfen keine Plakatierungen an Verkehrszeichen, Ampeln und Sicht behindernden Stellen vorgenommen werden.

Bei „verbundenen Wahlen“ (z. B. Kommunalwahlen) – gelten die 20 Plakate sowohl für die Gemeindewahlen (Bürgermeister und Stadtrat), als auch für die Landkreiswahlen (Landrat und Kreistag), d. h. bei Kommunalwahlen werden pro zugelassenen Wahlvorschlag maximal 40 Plakate genehmigt.

Wird festgestellt, dass diese Vorgaben nicht eingehalten werden, werden die nicht genehmigten Plakatständer kostenpflichtig entfernt.

Soweit kein abweichender Beschluss gefasst wird, gilt diese Regelung auch für die Europawahl 2014 und alle künftigen Wahlen.

 

18/1

 

 

125/6   Anfragen

 

 

Für die Richtigkeit:                                                                Protokollführer:

 

 

 

Anita Meinelt                                                                          Josef Mühlberger

Erste Bürgermeisterin