12. Protokoll der Stadtratssitzung vom 1.09.2014

12. Sitzung des Stadtrates am Montag, den 1. September 2014

um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Feyerabendhauses

 

 

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung, zu der von den ordnungsgemäß eingeladenen 25 Mitgliedern 19 erschienen sind und an der Beratung und Beschlussfassung mitgewirkt haben, auf Vortrag nach der Tagesordnung wie folgt:

 

 

Anwesend:

 

Sitzungsleiterin:                   Erste Bürgermeisterin Meinelt,

 

Stadträte:                                          Zweiter Bürgermeister Dollinger (ab 19.20 Uhr),

                                               StRe Altenbeck, Bauer, Beubl, Groeneveld, Hadersdorfer, Heinz, Kerscher (ab 19.15 Uhr), Kieninger (ab 19.15 Uhr), Köhler, Linz, Marschoun (ab 19.15 Uhr), Müller, Pschorr (ab 19.15 Uhr), Reif, Schaffer, Weber, Zitzlsberger (ab 19.20 Uhr)

 

Entschuldigt:                        Dritter Bürgermeister Dr. Stanglmaier

                                               StRe Becher, Hilberg, Kästl, Tristl, Wagner,

 

Ortssprecher:                       Huber, Kreitmeier

 

Verwaltung:                          Mühlberger, Dick, Schwenzl

 

 

T a g e s o r d n u n g

 

 

öffentliche Sitzung

 

 

Erste Bürgermeisterin Meinelt eröffnet die 12. Sitzung des Stadtrates und begrüßt dazu die Damen und Herren des Stadtrates, die beiden Ortssprecher, die Presse sowie die Mitarbeiter der Verwaltung. Sie stellt die ordnungsgemäße Zustellung der Tagesordnung sowie die Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

 

 

116/1   Mitteilungen der Ersten Bürgermeisterin

 

117/2   Bürgerfragen gem. § 26 Abs. 2 GeschO/StR

 

Keine

 

118/3   Auftragsvergabe

            Anschaffung eines neuen Transporters für den städtischen Bauhof

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, für den städt. Bauhof den Kauf es Opel Movano mit tiefer Ladepritsche. Der Auftrag ist der Firma Auto Wutzer e. K., Moosburg, als wirtschaftlichstem Bieter mit einem Bruttoangebotspreis von 54.125,00 € zu erteilen.

 

                                                                       13/0

 

119/4   Bauangelegenheiten

            4.1       Horizon Teleports GmbH, Degernpoint K 7

Errichtung von 29 Parabolantennen nebst Technikcontainern und eines 20.000 l Dieseltanks – erneute Behandlung (sh. StR 28.07.2014) gemäß Schreiben des Landratsamtes Freising vom 12. August 2014

 

Beschluss 1:

Der Stadtrat beschließt hinsichtlich TOP 4.1 eine namentliche Abstimmung durchzuführen.

 

16/0

 

Beschluss 2:

Der Stadtrat nimmt das Schreiben des LRA Freising vom 12.08.2014 in vorbezeichneter Angelegenheit zur Kenntnis. Der Stadtrat verkennt dabei nicht, dass mit Bescheid des LRA Freising vom 20.06.2012 auf dem Grundstück bereits 8 Parabolantennen genehmigt und zwischenzeitlich in Betrieb gegangen sind. Mit den nunmehr darüber hinaus geplanten zusätzlichen 29 Parabolantennen würde somit eine unverhältnismäßige Ausweitung, ein regelrechter „Parabolantennenwald“ entstehen.

Der Gesamteindruck des dortigen Gewerbe- und Industriegebiets, welches durch herkömmliche, klassische Betriebe geprägt ist, würde dadurch erheblich gestört werden. Die beantragten 29 Parabolantennen sind i.S. von § 15 BauNVO als unzulässig zu betrachten, da sie nach Anzahl, Lage, Umfang und Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen. Die Vielzahl und der Umfang des beantragten Vorhabens widersprechen den städtebaulichen Zielen und Grundsätzen des Bebauungsplans.

Das beantragte Vorhaben ist hinsichtlich seiner Größe seines Umfangs und Zweckbestimmung ein Vorhaben, welches einem Sondergebiet nach § 11 BauNVO vorbehalten bleiben muss, da es sich von den übrigen Baugebieten nach den §§ 2 bis 10 BauNVO wesentlich unterscheidet.

Im Gegensatz zum LRA Freising, kommt der Stadtrat auch zu dem Ergebnis, dass von den Parabolantennen, welche teilweise eine Höhe von 13 m aufweisen, sehr wohl Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen. Somit ist die Erforderlichkeit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans in Hinblick auf die festgesetzte Wandhöhe zwingend erforderlich.

Deshalb kommt der Stadtrat zum Ergebnis, dass das gemeindliche Einvernehmen zum dem beantragten Vorhaben nicht hergestellt werden kann.

Auf das Schreiben der Stadträte Altenbeck, Beubl, Kästl und Köhler sowie von Herrn Bachhuber, das in Abdruck beigefügt ist, wird verwiesen.

Diese Einwendungen sind durch § 15 BauNVO abgedeckt.

 

11/8

 

            4.2       Knezevic Branimir

            Neubau einer Doppelgarage an der Burgermühlstr. 39

 

Beschluss:

Der Stadtrat erteilt zu dem beantragten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich des Baus einer Doppelgarage wird auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen zugestimmt.

 

19/0

 

120/5   Erweiterung der Straßenbeleuchtung am Rennweg – erneute Behandlung und ggf. Aufhebung des Beschlusses vom 7. Juli 2014

 

Beschluss 1:

Der Stadtrat beschließt, derzeit von einer Beleuchtung am Rennweg abzusehen.

 

15/4

 

Beschluss 2:

Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, eine mögliche Bodenbeleuchtung hinsichtlich ihrer Umsetzung und der Kosten zu prüfen und das Ergebnis zu den Haushaltsberatungen 2016 dem Stadtrat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

 

12/7

 

121/6   Anfragen

 

Für die Richtigkeit:                                                                Protokollführer:

 

 

 

 

Anita Meinelt                                                                          Josef Mühlberger

Erste Bürgermeisterin