Bekanntmachung des Landratsamtes Freising über den Vollzug der Wassergesetze

Stadt Moosburg a.d. Isar gibt bekannt:

 

 

Bekanntmachung des Landratsamtes Freising

 

Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung – UVPG;

„Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Bauwasserhaltung auf Fl.-Nrn. 409 und 410 (Landshuter Str.), Gemarkung und Stadt Moosburg

 

Die Firma Halbinger Bauunternehmen GmbH stellte beim Landratsamt Freising einen Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Bauwasserhaltung zum Neubau von Sieben Mehrfamilienhäusern in Moosburg

 

Gemäß §  UVPG i.V.m. Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG war für die geplante Maßnahme eine  Vorprüfung des Einzelfalls zur Umweltverträglichkeitspflicht durchzuführen.

Die Prüfungen ergaben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt durch das Vorhaben zu besorgen sind (§  UVPG).

 

Die Feststellung, keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen begründet sich wie folgt:

  • Die Verfügbarkeit und Qualität der natürlichen Ressource Wasser wird nicht beeinflusst.
  • Wasserschutzgebiete nach § 51 WHG, Heilquellenschutzgebiete nach § 53 Abs. 4 WHG, Risikogebiete nach § 73 Abs. 1 WHG und Überschwemmungsgebiete nach § 76 Abs. 1 WHG sind nicht betroffen.

 

Die Feststellung ist hiermit öffentlich bekannt gemacht (§ 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG) und nicht selbständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG).

 

Aufgrund Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes i.V.m. § 5 Abs. 2 UVPG wird dieser Bekanntmachungstext auch auf der Internetseite des Landratsamtes Freising unter http://www.kreis-freising.de/buergerservice/abteilungen-und-sachgebiete/amt-fuer-umweltschutz-und-abfall/wasserrecht-und-wasserwirtschaft.html Stichwort „Aktuelle Informationen“ eingestellt.

 

Weitere Auskünfte können beim Landratsamt Freising, Sachgebiet 41 – Wasserrecht und Wasserwirtschaft, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, Zimmer 558, Tel.: 08161/600-465 eingeholt werden.

 

Moosburg a.d. Isar, 08. Mai 2023

 

Josef Dollinger

Erster Bürgermeister