10. Sitzung des Stadtrates am Montag, den 18. Mai 2015
um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Feyerabendhauses
Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung, zu der von den ordnungsgemäß eingeladenen 25 Mitgliedern 24 erschienen sind und an der Beratung und Beschlussfassung mitgewirkt haben, auf Vortrag nach der Tagesordnung wie folgt:
Anwesend:
Sitzungsleiterin: Erste Bürgermeisterin Meinelt,
Stadträte: Zweiter Bürgermeister Dollinger
Dritter Bürgermeister Dr. Stanglmaier,
StRe Altenbeck, Bauer, Becher, Beubl, Groeneveld (ab 19.15 Uhr), Hadersdorfer, Heinz (ab 19.10 Uhr), Hilberg, Kästl, Kerscher, Kieninger, Köhler, Linz, Marschoun (ab 19.05 Uhr), Müller, Pschorr, Reif, Schaffer, Wagner, Weber, Zitzlsberger
Entschuldigt: StR Tristl
Ortssprecher: Kreitmeier
Verwaltung: Mühlberger, Dick, Walther, Dirk Bauer, Reinhard Teppert
Gast: John Walter (Ingenieurbüro Hausmann + Rieger)
T a g e s o r d n u n g
öffentliche Sitzung
Erste Bürgermeisterin Meinelt eröffnet die 10. Sitzung des Stadtrates und begrüßt dazu die Damen und Herren des Stadtrates, den Ortssprecher, die Mitarbeiter der Verwaltung und die Presse. Sie stellt die ordnungsgemäße Zustellung der Tagesordnung sowie die Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.
89/1 Mitteilungen der Ersten Bürgermeisterin
90/2 Bürgeranfragen gem. § 26 Abs. 2 Geschoß/StR
91/3 Auftragsvergabe der Bauleistungen Isardüker für den Anteil der Stadt und des Wasserwerks
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, den Auftrag „Spülbohrung/Anbindung WL und Kanal, Isardüker B11 Moosburg“ an die Fa. Wadle Bau GmbH aus Essenbach, gemäß Angebot vom 27.04.2015 zum anteiligen Bruttoangebotspreis von 47.589,58 € für die Leerrohre der Stadt Moosburg und zum Nettoangebotspreis von 253.512,20 € für Leistungen, die das Wasserwerk betreffen, zu vergeben.
Zu den reinen Baukosten kommen noch die Kosten für die Ingenieurleistungen (Leerrohranteil: brutto rd. 5.500,00 €; Wasserwerksanteil: netto rd. 29.400,00 €) hinzu, die von der Baukostenfeststellung abhängen.
Gleichzeitig beschließt der Stadtrat für das Haushaltsjahr 2015 überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 15.000,00 € für die Leerrohre bereitzustellen. Ein Ausgleich ist über die HH-Stelle 1.6300.9510 möglich.
Ebenso beschließt der Stadtrat für die Leistungen, die das Wasserwerk betreffen, überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von netto 35.000,00 € bereitzustellen.
Stellungnahme der Kämmerei: Die Finanzierung des Wasserwerksanteils ist nur über eine Kreditaufnahme möglich.
Daher wird die Verwaltung angewiesen, die erforderlichen Schritte einzuleiten.
23/0
92/4 Beschluss über die Neufassung der Stellplatzsatzung
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, den Geltungsbereich gemäß Anlage 2 auf das gesamte Sanierungsgebiet, gem. Städtebauförderung auszudehnen.
3/21
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, im Geltungsbereich des für die Innenstadt festgelegten Umgriffs den Bauherrn einen städtischen Zuschuss in Höhe von 50 % des Ablösebetrages zu gewähren.
1/23
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, den Stellplatzablösebetrag gem. § 4 Abs. 4 der Satzung auf 3.200,-- € festzulegen.
12/12
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, in § 4 Abs. 4 einen Stellplatzablösebetrag von 4.800,-- € festzuschreiben.
12/12
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, bei Mehrfamilienhäusern und sonstigen Gebäuden mit Wohnungen einen Stellplatz je Wohnung mit einem Zimmer, 1,5 Stellplätze je Wohnung mit 2-3 Zimmern, 2 Stellplätze je Wohnung mit 4 oder mehr Zimmern festzulegen. Küchen mit mehr als 15 m2 Fläche zählen dabei als Zimmer.
7/17
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, Ziffer 1.5 (Asylbewerberheime) ersatzlos zu streichen.
24/0
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, in Ziffer 3.1 einen Stellplatz je 50 m2 Verkaufsfläche festzulegen.
7/17
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, in Ziffer 3.1 einen Stellplatz je 100 m2 Verkaufsfläche bei nicht erdgeschossflächen festzulegen.
3/21
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, § 2 Abs. 3 insoweit zu ergänzen, dass die Anzahl der Abstellplätze für Zweiräder analog der Anzahl der festgelegten Stellplätze für Autos nachzuweisen ist, wobei als Standard der ADFC-Zertifizierungsstandard zugrunde gelegt wird.
10/14
Satzungsbeschluss:
Der Stadtrat nimmt den Entwurf der Stellplatzsatzung nebst Kartenteil in der Fassung vom 9.7.2014 zur Kenntnis und beschließt diesen als Satzung mit der in der Sitzung beschlossenen Änderung. Die bisherige Stellplatzsatzung in der Fassung vom 1.12.1988 tritt außer Kraft.
24/0
93/5 Stromlieferung für die Jahre 2017 – 2019; Abschluss einer Vereinbarung mit der Fa. Kubus Kommunalberatung
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, mit der Kubus-Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von elektrischer Energie über ein wettbasiertes Beschaffungsportal abzuschließen. Die Stadt Moosburg überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst auf den bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.
13/11
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, dass im Rahmen der Bündelausschreibung 2017 – 2019 100% Ökostrom beschafft werden solle.
12/12
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, dass im Rahmen der Bündelausschreibung 2017 -2019 100% Normalstrom beschafft werden solle.
15/9
94/6 Haushaltsangelegenheiten
6.1. Bericht zum Haushalt 2014
6.2. Jahresrechnungen 2010 und 2011
- Beratung über die Örtlichen Prüfungsberichte des RPA
- Festlegung und Entlastung
Beschluss:
Der Stadtrat stellt die Jahresrechnung 2010 fest und beschließt die Entlastung.
24/0
Beschluss:
Der Stadtrat stellt die Jahresrechnung 2011 fest und beschließt die Entlastung.
24/0
95/7 Ausbau der Banatstraße – Beschluss über die Erhebung von Vorausleistungen
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, Straßenausbaubeiträge für den Ausbau der Banatstraße erst nach Abschluss der Sanierung von der Neustadtstraße bis zur Saliterstraße zu erheben.
22/0
96/8 Gebührenbedarfsberechnung für die öffentliche Fäkalschlammentsorgung
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt nach § 2 Abs. 2 GS/FES die Gebühren zur Fäkalschlammentsorgung ab dem 01.01.2016 auf 135,65 Euro/cbm festzusetzen.
20/4
97/9 Ergänzung der Badegebührenordnung für das Hallenbad
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Ergänzung der Badegebührenordnung für die städtische Kleinschwimmhalle und das städtische Freibad ab der Saison 2015/2016 wie folgt:
a) Kleinschwimmhalle
Art der Gebühr Gebühr neu
Saisonkarte (Einzelpreis x 16 Besuche)
Kinder (6 – 16) 24,00 €
Ermäßigte 32,00 €
Erwachsene 40,00 €
Familien 75,00 €
Kombinierte Familienkarte
Kleinschwimmhalle/Freibad 100,00 €
b) Freibad
Art der Gebühr Gebühr neu
Kombinierte Familienkarte
Kleinschwimmhalle/Freibad 100,00 €
23/1
98/10 Anfragen
Für die Richtigkeit: Protokollführer:
Anita Meinelt Josef Mühlberger
Erste Bürgermeisterin