Zulassung - Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs mit vorhergehender Zulassung im Ausland

  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters und ggf. der bevollmächtigten Person,
  • ggf. Vollmacht für die Zulassung eines Kfz,
  • SEPA-Lastschriftmandat,
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB),
  • Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist,
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder den Handelsregisterauszug. Zusätzlich wird der Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers benötigt.
  • Bei der Zulassung auf Minderjährige, muss die Einwilligung beider Erziehungsberechtigten in Form der Personalausweise und einer schriftlichen Bestätigung vorgelegt werden,
  • Bei LKW, Zugmaschinen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t, bei Anhängern über 10 t, sowie allen Omnibussen: gültige Sicherheitsprüfung,
  • ausländische Fahrzeugpapiere,
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag),
  • eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, falls das Fahrzeug aus einem Drittland in die EU eingeführt wird,
  • eine Hauptuntersuchung gem. §29 falls das Fahrzeug älter ist als drei Jahre und eine EG- Typgenehmigung hat,
  • Gutachten nach §21 wenn das Fahrzeug keine EG- Typgenehmigung hat;

 

 

Das Fahrzeug muss vor der Zulassung in Deutschland von einem aaS (Amtlich anerkannten Sachverständigen) oder bei der Zulassungsbehörde anhand der FIN (Fahrzeugidentifikationsnummer) identifiziert werden.

 

Bitte beachten Sie, dass die o. g. Angaben immer abweichen können. Darum legen wir Ihnen nahe, dass Sie sich vor der Zulassung des Fahrzeugs telefonisch mit uns in Verbindung setzen.

 

zurück