Zulassung - Kurzzeitkennzeichen

  • Personalausweis des Fahrzeughalters und ggf. der bevollmächtigten Person,
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kopie des gültigen Hauptuntersuchungsberichtes,
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für ein Kurzzeitkennzeichen,
  • Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt sein;

 

Bei dem Kurzzeitkennzeichen zur Überführung eines Fahrzeugs benötigen wir die o. g. Dokumente, wobei Sie bei dem Kurzzeitkennzeichen zur Durchführung der Hauptuntersuchung den Hauptuntersuchungsbericht nicht vorlegen müssen.

 

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