Kfz-Zulassungsbehörde der Stadt Moosburg a.d.Isar
| Hausanschrift: | Stadtplatz 13 85368 Moosburg | ||||||
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| Telefon: | 08761 684-95, -25 und -23 | ||||||
| FAX: | 08761 684-26 | ||||||
| E-Mail: | zulassung@moosburg.de | ||||||
| Öffnungszeiten: | Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten in der Zulassungsstelle
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Zuständigkeit:
Die KFZ-Zulassungsstelle der Stadt Moosburg a.d.Isar kann neben den Zulassungsvorgängen für die Bürger der Stadt Moosburg, auch Zulassungen für alle Bürger des Landkreises Freising vornehmen, ausgenommen davon sind allerdings:
- Ausstellung oder Verlängerung von roten Oldtimer- oder Händlerkennzeichen für den Landkreis Freising Zulassung
- Auskünfte über Fahrzeuge deren Zulassungsstandort nicht in der Stadt Moosburg a.d.Isar liegt
Wunschkennzeichen
Für das Stadtgebiet Moosburg gibt es ausschließlich folgende Buchstabenkombinationen:
- Pkw, Lkw, Busse, Anhänger: H, I, M, P, R + 4 Zahlen
- Motorrad, Quad, Trike: I + 3 Zahlen
Sollten Sie ein Kennzeichen für das Stadtgebiet Moosburg reservieren wollen, können Sie sich gerne an die Zulassungsbehörde Moosburg unter: 08761/684 - 25, - 23, - 95 wenden.
ACHTUNG: Bürger des Landkreises Freising (außer Stadtgebiet Moosburg) erhalten andere Buchstabenkombinationen - Wunschkennzeichen Landkreis Freising Zulassung
Neuigkeiten
Zulassung mit Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV
Ab sofort werden Fahrzeugzulassungen mit einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV nur noch nach Terminvereinbarung bearbeitet.
Kurzzeitkennzeichen nur noch bei der örtlich zuständigen Behörde
Ab dem 01.11.12 können Kurzzeitkennzeichen nur noch bei der örtlich zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden.
Trennstrich in der Zulassungsbescheinigung Teil I
Wie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf ihrer Website (http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/ueberblick-ueber-die-kraftfahrzeugkennzeichen.html) bekannt gibt, sind die Zulassungsbescheinigungen mit und ohne Trennstrich gleichberechtigt gültig.,
Ausfuhrkennzeichen
Seit 01.07.2010 wird die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens davon abhängig gemacht, dass vorab die Kfz-Steuer beglichen wird. Dies kann anhand einer deutschen Bankverbindung geschehen oder durch Bareinzahlung.
Wechselkennzeichen ab 01.07.12
Benötigte Unterlagen






