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Stadt Moosburg an der Isar  |  E-Mail: info@moosburg.de  |  Online: http://www.moosburg.de

Kfz-Zulassungsbehörde der Stadt Moosburg a.d.Isar

Hausanschrift: Stadtplatz 13 85368 Moosburg
Telefon: 08761 684-95, -25 und -23
FAX: 08761 684-26
E-Mail:

Öffnungszeiten:

Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten in der Zulassungsstelle

 

Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Montag 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr

 

 

 

 

 

Zuständigkeit:

Die KFZ-Zulassungsstelle der Stadt Moosburg a.d.Isar kann neben den Zulassungsvorgängen für die Bürger der Stadt Moosburg, auch Zulassungen für alle Bürger des Landkreises Freising vornehmen, ausgenommen davon sind allerdings:

 

 

  • Auskünfte über Fahrzeuge deren Zulassungsstandort nicht in der Stadt Moosburg a.d.Isar liegt
  •  

 

  

Wunschkennzeichen

Für das Stadtgebiet Moosburg gibt es ausschließlich folgende Buchstabenkombinationen:

 

  • Pkw, Lkw, Busse, Anhänger:    H, I, M, P, R + 4 Zahlen
  • Motorrad, Quad, Trike:             I + 3 Zahlen

 

Sollten Sie ein Kennzeichen für das Stadtgebiet Moosburg reservieren wollen, können  Sie sich gerne an die Zulassungsbehörde Moosburg unter: 08761/684 - 25, - 23, - 95 wenden.

 


ACHTUNG: Bürger des Landkreises Freising (außer Stadtgebiet Moosburg) erhalten andere Buchstabenkombinationen - Wunschkennzeichen Landkreis Freising Zulassung

  

 

  

 

Neuigkeiten

Zulassung mit Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV

Ab sofort werden Fahrzeugzulassungen mit einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV nur noch nach Terminvereinbarung bearbeitet.

 

Kurzzeitkennzeichen nur noch bei der örtlich zuständigen Behörde

Ab dem 01.11.12 können Kurzzeitkennzeichen nur noch bei der örtlich zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden.

 

 

Trennstrich in der Zulassungsbescheinigung Teil I

Wie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf ihrer Website (http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/ueberblick-ueber-die-kraftfahrzeugkennzeichen.html) bekannt gibt, sind die Zulassungsbescheinigungen mit und ohne Trennstrich gleichberechtigt gültig.,

 

 

Ausfuhrkennzeichen

Seit 01.07.2010 wird die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens davon abhängig gemacht, dass vorab die Kfz-Steuer beglichen wird. Dies kann anhand einer deutschen Bankverbindung geschehen oder durch Bareinzahlung.

 

 

 

 

Wechselkennzeichen ab 01.07.12

 

Benötigte Unterlagen

 

 

 

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