20. Sitzung des Stadtrates am Montag, 15. Dezember 2014
um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Feyerabendhauses
Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung, zu der von den ordnungsgemäß eingeladenen 25 Mitgliedern 22 erschienen sind und an der Beratung und Beschlussfassung mitgewirkt haben, auf Vortrag nach der Tagesordnung wie folgt:
Anwesend:
Sitzungsleiterin: Erste Bürgermeisterin Meinelt,
Stadträte: Dritter Bürgermeister Dr. Stanglmaier,
StRe Altenbeck, Bauer, Becher, Beubl, Groeneveld, Heinz, Hilberg, Kästl (ab 18.45 Uhr), Kerscher, Kieninger, Köhler, Marschoun (ab 18.40 Uhr), Müller, Pschorr, Reif, Schaffer, Tristl, Wagner, Weber, Zitzlsberger
Entschuldigt: Zweiter Bürgermeister Dollinger
StRe Hadersdorfer, Linz
Ortssprecher: Huber, Kreitmeier
Verwaltung: Mühlberger, Dick
T a g e s o r d n u n g
öffentliche Sitzung
Erste Bürgermeisterin Meinelt eröffnet die 20. Sitzung des Stadtrates und begrüßt dazu die Damen und Herren des Stadtrates, die Ortssprecher, die Presse sowie die Mitarbeiter der Verwaltung. Sie stellt die ordnungsgemäße Zustellung der Tagesordnung sowie die Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.
201/1 Mitteilungen der Ersten Bürgermeisterin
keine
202/2 Bürgeranfragen gem. § 26 Abs. 2 GeschO/StR
Keine
203/3 Bauleitplanverfahren „Amperauen“
Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans
Beschluss I:
Der Stadtrat der Stadt Moosburg beschießt darüber hinaus, dass in diesem Bebauungsplan eine Fläche von ca. 3.500 qm Nettobaufläche für Geschoßwohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus zur Deckung des mittelfristigen Bedarfs ausgewiesen werden soll.
19/1
Beschluss II:
Der Stadtrat beschließt, den Planer zu beauftragen, zu prüfen, ob in dem künftigen Baugebiet Wohneinheiten für seniorengerechtes Wohnen (ambulant betreutes Wohnen) integriert werden können.
20/0
Beschluss III:
Der Stadtrat der Stadt Moosburg greift die seit Anfang der 90er Jahre bestehenden Planungsüberlegungen für Baugebietsausweisungen im Westen der Stadt Moosburg auf und beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für ein Teilgebiet, welches sich nördlich und nordwestlich des bestehenden Baugebiets „Feldkirchner Au“ erstreckt, die Aufstellung eines Bebauungsplans i.S. von § 30 BauGB. Ziel und Zweck dieser Bauleitplanung besteht darin, Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet i.S. von § 4 BauNVO rechtsverbindlich festzusetzen.
Soweit die Änderungen des Flächennutzungsplans veranlasst ist, wird die Änderung, bzw. Ergänzung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen. Nach dem das Architekturbüro Peter Wacker, Nandlstadt bereits in den 90er Jahren mit entsprechenden Planungsarbeiten beauftragt worden war und infolgedessen ein Architektenvertrag vorliegt, wird die Verwaltung beauftragt, mit diesem Büro mögliche Planungsvarianten auszuarbeiten. Entsprechende Planungsvarianten sind noch vor Einleitung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung dem Stadtrat der Stadt Moosburg zur beschlussmäßigen Behandlung vorzulegen.
20/0
204/4 Anträge an den Freistaat Bayern
4.1 Abstufung der St 2085 im Bereich der Stadt Moosburg von der Münchener Straße/Abzweigung Westerbergstraße bis zum Kreisverkehr Nord der Westumfahrung Moosburg
4.2 Aufstufung der Westumfahrung – FA 15 neu – zur Staatsstraße
Beschluss I:
Der Stadtrat beschließt, die Abstufung des Streckenzugs der St 2054 und St 2085 zwischen dem Beginn (Kreisverkehr an der B 11 südlich Moosburg) und dem Ende der Westumfahrung Moosburg (Kreisverkehr an der St 2085 nördlich Moosburg) zur Gemeindeverbindungs- bzw. Ortsstraße gemäß den beigefügten Schreiben zu beantragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Antrag unverzüglich zu stellen und den Stadtrat bei Bedarf über den Sachstand zu informieren.
21/0
Beschluss II:
Der Stadtrat beschließt, die Übernahme der Westumfahrung Moosburg durch den Freistaat Bayern zur Aufstufung als Staatsstraße gemäß den beigefügten Schreiben zu beantragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Antrag unverzüglich zu stellen und den Stadtrat bei Bedarf über den Sachstand zu informieren.
21/0
205/5 Bewilligung von überplanmäßigen Mitteln zur Auszahlung der vereinnahmten Beiträge und Hausanschlußkostenersätze an die Kläranlage Moosburg GmbH
Beschluss:
Der Stadtrat genehmigt für das HHJahr 2014 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 228.751,23 € bei der HHStelle 1.7000.9850.
Für die Zukunft wird die Verwaltung ermächtigt, die vereinnahmten Beiträge und Hausanschlußkostenersätze zum Stichtag 10.12. eines jeden Jahres unabhängig von den Bestimmungen der GO/StR an die Kläranlage Moosburg GmbH abzuführen.
Der Stadtrat ist hierüber zeitnah zu informieren.
21/0
206/6 Anfragen
keine
Für die Richtigkeit: Protokollführer:
Anita Meinelt Josef Mühlberger
Erste Bürgermeisterin