17. Protokoll der Stadtratssitzung vom 20.11.2014

17. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, den 20. November 2014

um 19.00 Uhr des Sitzungssaals des Rathauses

 

 

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung, zu der von den ordnungsgemäß eingeladenen 25 Mitgliedern 20 erschienen sind und an der Beratung und Beschlussfassung mitgewirkt haben, auf Vortrag nach der Tagesordnung wie folgt:

 

 

Anwesend:

 

Sitzungsleiterin:                   Erste Bürgermeisterin Meinelt,

 

Stadträte:                              Zweiter Bürgermeister Dollinger,

                                               Dritter Bürgermeister Dr. Stanglmaier,

                                               StRe Altenbeck, Bauer, Becher, Beubl, Heinz, Hilberg, Kästl, Kieninger, Köhler, Linz, Marschoun, Müller, Pschorr, Reif, Tristl, Wagner, Weber

 

Entschuldigt:                        StRe Groeneveld, Hadersdorfer, Kerscher, Schaffer, Zitzlsberger

 

Ortssprecher:                       Huber, Kreitmeier

 

Verwaltung:                          Mühlberger

 

Gast:                                      Herr Hattenkofer (Stemmer & Hattenkofer Planungsgesellschaft)

 

 

T a g e s o r d n u n g

 

 

 

öffentliche Sitzung

 

 

Erste Bürgermeisterin Meinelt eröffnet die 17. Sitzung des Stadtrates und begrüßt dazu die Damen und Herren des Stadtrates, die Ortssprecher, die Presse sowie die Mitarbeiter der Verwaltung. Sie stellt die ordnungsgemäße Zustellung der Tagesordnung sowie die Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

 

 

170/1     Mitteilungen der Ersten Bürgermeisterin

 

keine

 

 

171/2     Bürgeranfragen gem. § 26 Abs. 2 GeschO/StR

 

keine

 

 

172/3     Erlass der Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag am 30. November 2014

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, die Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag am 30. November 2014 in der vorliegenden Form.

 

19/1

 

 

173/4     Bauleitplanverfahren Gassenhäuser

              3.1    Vorstellung der Planung durch den Antragsteller

              3.2    Aufstellungsbeschluss

3.3    Beschluss zum Erschließungsvertrag

 

Aufstellungsbeschluss:

Der Stadtrat greift die bereits Anfang der 80er Jahre angedachte Bauleitplanung für das Gebiet „Gassenhäuser“ auf und beschließt für einen Umgriff nördlich des Baugebiets „Alte Thalbacher Straße II“ und östlich der dortigen Streulage „Gassenhäuser“ die Aufstellung eines Bebauungsplans i.S. von § 30 BauGB. Ziel und Zweck der Bauleitplanung soll sein, ein Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO festzusetzen. Grundlage von ersten planerischen Überlegungen ist der Vorentwurf des Büros Hattenkofer/Stemmer i.d.F. vom 12.02.2014. Soweit durch die Bebauungsplanaufstellung eine Änderung bzw. Ergänzung des Flächennutzungs-plans veranlasst ist, ist in einem Parallelverfah-ren nach § 8 Abs. 3 BauGB ein entsprechendes Änderungsverfahren durchzuführen. Die Planungskosten sowie Kosten oder sonstige Aufwendungen die der Stadt Moosburg für diese städtebauliche Maßnahme entstehen oder entstanden sind und die Voraussetzung oder Folge des geplanten Vorhabens sind durch die Grundstückseigentümer zu übernehmen. Flächen, welche in Folge der Planung als öffentliche Flächen festgesetzt werden, sind der Stadt Moosburg unentgeltlich abzutreten. Der weitere Eintritt in das Aufstellungsverfahren, also die Durchführung anstehender, einzelner Verfahrensschritte, darf erst erfolgen, wenn die Kostenregelung und hier insbesondere die Fragen hinsichtlich der Erschließung geklärt sind.

 

18/2

 

Beschluss zum Erschließungsvertrag:

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die „Interessensgemeinschaft Gassenhäuser“ mit Schreiben vom 20.02.2014, eingegangen am 07.07.2014, äußerte, dass der Erschließungs-träger „KFB Baumanagement GmbH, 92717 Reut“ die Erschließung vornehmen soll, da dieser Erschließungsträger das Vertrauen der „Interessengemeinschaft“ genießt.

Der Stadtrat stellt hierzu fest, dass noch nicht abschließend rechtsverbindlich geklärt ist, ob die Leistungen eines Erschließungsträger, welcher für eine Gemeinde Bauleitungen erbringt, öffentlich auszuschreiben sind. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass in den Fällen, in denen der EU-Schwellenwert für Bauleistungen überschritten wird, vielfach die Rechtsmeinung vertreten wird, das aus Gründen der Rechtssicherheit eine öffentliche Ausschreibung vorgenommen werden soll.

Der Stadtrat beauftragt deshalb die Verwaltung, diese Thematik zu prüfen, entsprechende fachliche Stellungnahmen einzuholen und das Ergebnis dem Stadtrat mitzuteilen.

 

18/2

 

 

174/5     Antrag von StR Becher auf Veröffentlichung der überörtlichen Prüfungsberichte

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, den Rechnungsprüfungsausschuss zu beauftragen, zu prüfen, welche Teile des letzten Berichtes des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes veröffentlicht werden sollten bzw. könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss soll gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Moosburg, gegebenenfalls auch einem externen Datenschutzbeauftragten, klären, welche Textziffern zur Veröffentlichung freigegeben werden können. Die letztendlich gefundene Lösung ist dem Stadtrat zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

 

20/0

 

 

175/6     Anfragen

 

keine

 

 

Für die Richtigkeit:                                                                Protokollführer:

 

 

 

 

Anita Meinelt                                                                          Josef Mühlberger

Erste Bürgermeisterin